Beim Fahrrad-Schutzbrief der Haftpflichtkasse organisiert ROLAND rund um die Uhr schnelle Hilfe im Notfall – erreichbar unter 06154-6011676, auch bei technischen Problemen mit dem versicherten Fahrrad. Wer im Schadenfall nicht das Notfall-Telefon anruft, riskiert Einschränkungen bei der Kostenübernahme.
Organisation der Hilfeleistung durch ROLAND:
ROLAND möchte, dass die versicherte Person in einem Notfall schnelle Hilfe erhält. Daher ist Voraussetzung für den versicherten Anspruch auf die Leistungen nach Nr. 3, dass die Organisation der Hilfeleistung durch ROLAND erfolgt.
- ROLAND ist erreichbar über die 06154-6011676 oder aus dem Ausland: Landesvorwahl von Deutschland und 06154-6011676.
- ROLAND ist „rund um die Uhr“ für die versicherte Person erreichbar.
- ROLAND hilft ihr sofort weiter.
- ROLAND unterstützt die versicherte Person auch bei technischen Problemen mit dem versicherten Fahrrad durch Information über die nächstgelegene Fahrrad-Werkstatt.
Wenn das Notfall-Telefon nicht angerufen wird:
Ruft die versicherte Person im Schadenfall nicht das Notfall-Telefon an, so ist ROLAND nur zur Übernahme von Kosten in der Höhe verpflichtet, wie sie für selbst organisierte Leistungen versichert sind. Es sei denn, dass die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht.
Beruht das Unterlassen auf grober Fahrlässigkeit, kann ROLAND den Umfang des Versicherungsschutzes in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat die versicherte Person zu beweisen.
Bei grob fahrlässiger Verletzung bleibt ROLAND zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn die versicherte Person nachweist, dass die Gefahr weder für den Eintritt des Versicherungsfalles noch für den Umfang der Leistung von ROLAND ursächlich war.
Was bedeutet das konkret?
Im Notfall sollte immer zuerst ROLAND über die genannte Rufnummer kontaktiert werden. Der Service ist jederzeit erreichbar und organisiert die Hilfe, auch bei technischen Problemen mit dem Fahrrad. Wird der Notruf nicht genutzt, kann die Erstattung geringer ausfallen oder – je nach Verschulden – gekürzt werden. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Wie erreiche ich ROLAND im Notfall?
ROLAND ist über die 06154-6011676 erreichbar, aus dem Ausland über die Landesvorwahl von Deutschland und 06154-6011676. Der Service ist rund um die Uhr erreichbar.
Was ist Voraussetzung für die Leistungen nach Nr. 3?
Voraussetzung für den versicherten Anspruch ist, dass die Organisation der Hilfeleistung durch ROLAND erfolgt.
Hilft ROLAND auch bei technischen Problemen mit dem Fahrrad?
Ja, ROLAND unterstützt die versicherte Person auch bei technischen Problemen mit dem versicherten Fahrrad durch Information über die nächstgelegene Fahrrad-Werkstatt.
Was passiert, wenn ich das Notfall-Telefon nicht anrufe?
Dann ist ROLAND nur zur Übernahme von Kosten in der Höhe verpflichtet, wie sie für selbst organisierte Leistungen versichert sind – es sei denn, die Verletzung beruht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit.
Was gilt bei grob fahrlässiger Verletzung?
ROLAND kann den Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. ROLAND bleibt jedoch zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn die versicherte Person nachweist, dass die Gefahr weder für den Eintritt des Versicherungsfalles noch für den Umfang der Leistung ursächlich war.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025