In der Fahrrad-Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gehen Leistungen Dritter oder anderer Versicherungen vor – wer mehrere Ansprüche hat, erhält jedoch nie mehr als den Gesamtschaden. Sie entscheiden selbst, welchem Versicherer Sie den Schaden melden, und bei ROLAND wird im Rahmen des Schutzbriefes in Vorleistung getreten.
Im Tarif Fahrrad der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt für Verpflichtungen Dritter Folgendes:
- Soweit im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor.
- Hat die versicherte Person aufgrund desselben Schadenfalles auch Erstattungsansprüche gleichen Inhaltes gegen Dritte, kann sie insgesamt keine Entschädigung verlangen, die ihren Gesamtschaden übersteigt.
- Soweit die versicherte Person aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung beanspruchen kann, steht es ihr frei, welchem Versicherer sie den Schadenfall meldet.
Meldet sie den Schaden bei ROLAND, wird ROLAND im Rahmen dieses Schutzbriefes in Vorleistung treten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn für Ihren Fahrradschaden ein anderer aufkommen muss oder eine weitere Versicherung greift, kommt deren Leistung zuerst zum Tragen. Sie können durch mehrere Ansprüche jedoch nie mehr erhalten, als Ihr tatsächlicher Schaden beträgt. Bestehen mehrere Versicherungen, dürfen Sie selbst wählen, wo Sie den Schaden melden – bei ROLAND wird im Rahmen des Schutzbriefes zunächst vorgeleistet.
Häufige Fragen
Was gilt, wenn ein Dritter für meinen Schaden leistungspflichtig ist?
Ist ein Dritter leistungspflichtig oder kann eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor.
Kann ich durch mehrere Ansprüche mehr als meinen Schaden erhalten?
Nein. Bestehen aufgrund desselben Schadenfalles auch Erstattungsansprüche gleichen Inhaltes gegen Dritte, kann insgesamt keine Entschädigung verlangt werden, die den Gesamtschaden übersteigt.
Welchem Versicherer melde ich den Schaden?
Soweit aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung beansprucht werden kann, steht es der versicherten Person frei, welchem Versicherer sie den Schadenfall meldet.
Was passiert, wenn ich den Schaden bei ROLAND melde?
Meldet die versicherte Person den Schaden bei ROLAND, wird ROLAND im Rahmen dieses Schutzbriefes in Vorleistung treten.