In der Fahrrad-Absicherung der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse endet der Versicherungsschutz für die versicherte Person mit dem schriftlich mitgeteilten Abmeldedatum bei ROLAND oder wenn der Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und der Haftpflichtkasse beendet wird. Hier erfahren Sie, worauf Sie bei Dauer und Ende achten sollten.
In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Fahrrad Folgendes für Dauer und Ende des Versicherungsschutzes:
- Für die versicherte Person endet der Versicherungsschutz mit dem von der Haftpflichtkasse schriftlich mitgeteilten Abmeldedatum bei ROLAND. Eine Mitteilung gegenüber der versicherten Person erfolgt durch ROLAND nicht.
- Wird der Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und der Haftpflichtkasse beendet, endet auch der Versicherungsschutz für die versicherte Person zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Fahrradschutz läuft, solange Sie über die Haftpflichtkasse in den Gruppenvertrag bei ROLAND eingebunden sind. Meldet die Haftpflichtkasse Sie zu einem bestimmten Datum ab, endet der Schutz zu diesem Datum – ROLAND informiert Sie darüber nicht selbst. Wird der Rahmenvertrag zwischen ROLAND und der Haftpflichtkasse insgesamt beendet, endet Ihr Schutz zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Häufige Fragen
Wann endet mein Fahrrad-Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz endet mit dem von der Haftpflichtkasse schriftlich mitgeteilten Abmeldedatum bei ROLAND.
Werde ich von ROLAND über das Ende informiert?
Nein. Eine Mitteilung gegenüber der versicherten Person erfolgt durch ROLAND nicht.
Was passiert, wenn der Gruppenversicherungsvertrag beendet wird?
Wird der Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und der Haftpflichtkasse beendet, endet auch der Versicherungsschutz für die versicherte Person zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Wer teilt das Abmeldedatum mit?
Das Abmeldedatum bei ROLAND wird von der Haftpflichtkasse schriftlich mitgeteilt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025