Wenn in der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Besser Kinder aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen und einen eigenen Hausstand gründen, steht ihnen eine kostenfreie Vorsorgesumme von 25 Prozent der Versicherungssumme zur Verfügung – zeitlich begrenzt nach dem Umzugsbeginn.
Für die Haushaltsgründung von Kindern gilt:
- Gründen die in der Wohnung des Versicherungsnehmers lebenden Kinder bei Auszug aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung einen eigenen Hausstand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, wird eine kostenfreie Vorsorgesumme in Höhe von 25 Prozent der Versicherungssumme zur Verfügung gestellt.
- Der Versicherungsschutz erlischt ohne weitere Mitteilung ein Jahr nach Umzugsbeginn.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Zieht ein bislang im Haushalt lebendes Kind aus und richtet sich innerhalb Deutschlands einen eigenen Hausstand ein, besteht für dessen neuen Hausrat automatisch ein kostenfreier Vorsorgeschutz. Dieser bemisst sich mit 25 Prozent der Versicherungssumme des bestehenden Vertrags. Der Schutz ist zeitlich befristet und endet ein Jahr nach dem Umzugsbeginn, ohne dass es dazu einer gesonderten Mitteilung bedarf.
Häufige Fragen
Wann greift die Vorsorge für die Haushaltsgründung von Kindern?
Sie greift, wenn die in der Wohnung des Versicherungsnehmers lebenden Kinder bei Auszug aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung einen eigenen Hausstand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gründen.
Wie hoch ist die kostenfreie Vorsorgesumme?
Es wird eine kostenfreie Vorsorgesumme in Höhe von 25 Prozent der Versicherungssumme zur Verfügung gestellt.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz für den neuen Hausstand?
Der Versicherungsschutz erlischt ohne weitere Mitteilung ein Jahr nach Umzugsbeginn.
Muss der Umzug in Deutschland erfolgen?
Ja, der eigene Hausstand muss innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gegründet werden.