Die Hausratversicherung der Haftpflichtkasse leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm oder Hagel zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie.
Versicherungsfall
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat
- Leitungswasser
- Sturm, Hagel
Ausschluss Krieg, innere Unruhen und Kernenergie
Ausschluss Krieg:
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Ausschluss innere Unruhen:
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Ausschluss Kernenergie:
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung springt ein, wenn Ihr Hausrat durch bestimmte Ereignisse wie Feuer, Einbruch, Leitungswasser oder Unwetter beschädigt wird, verloren geht oder zerstört wird. Für einige besonders schwerwiegende Ereignisse – nämlich Krieg, innere Unruhen und Kernenergie – besteht dagegen kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind in der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse versichert?
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub sowie der Versuch einer solchen Tat, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Sind auch Schäden durch einen Raubversuch mitversichert?
Ja. Der Versicherungsschutz umfasst neben Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub auch den Versuch einer solchen Tat.
Sind Kriegsschäden versichert?
Nein. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Besteht Schutz bei Schäden durch Kernenergie?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Wann greift die Entschädigung bei versicherten Sachen?
Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch eine der versicherten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.