Der Zusatzbaustein StrafrechtPlus Privat der Haftpflichtkasse erweitert die Privathaftpflichtversicherung um Rechtsschutz für Beschuldigte in Straf-, Ordnungswidrigkeiten- sowie disziplinar- und standesrechtlichen Verfahren – im privaten, ehrenamtlichen und beruflich nicht selbstständigen Bereich, mit Kostenübernahme bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall.
Aus rechtlichen Gründen weisen wir Sie auf Folgendes hin: Versicherungsschutz haben Sie nur, soweit
a) dem aufsichtsrechtliche Regelungen nicht entgegenstehen und nicht die folgenden, auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Maßnahmen entgegenstehen:
- Wirtschaftssanktionen,
- Handelssanktionen,
- Finanzsanktionen oder
- Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Die übrigen Bestimmungen unseres Vertrags sind davon nicht betroffen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
b) das versicherte Risiko in Deutschland belegen ist. Das heißt, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben müssen. Die Einschätzung eines Wohnsitzes als Hauptwohnsitz erfolgt nach steuerrechtlichen Grundsätzen.
StrafrechtPlus Privat:
Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen als Beschuldigter in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie in disziplinar- und standesrechtlichen Verfahren. Dies gilt im privaten, im ehrenamtlichen und im beruflichen, nicht selbstständigen Bereich.
Wir übernehmen die Kosten solcher Verfahren bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall.
Was bedeutet das konkret?
Der Baustein greift, wenn Sie in einem Verfahren als Beschuldigter Ihre rechtlichen Interessen vertreten müssen. Abgedeckt sind dabei nicht nur strafrechtliche und Ordnungswidrigkeitenverfahren, sondern auch disziplinar- und standesrechtliche Verfahren – und zwar aus dem privaten, dem ehrenamtlichen und dem beruflich nicht selbstständigen Bereich. Voraussetzung ist unter anderem, dass Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland liegt und dem Versicherungsschutz keine Sanktionen oder Embargos entgegenstehen.
Häufige Fragen
In welchen Verfahren bin ich mit StrafrechtPlus Privat abgesichert?
Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen als Beschuldigter in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie in disziplinar- und standesrechtlichen Verfahren wahrnehmen.
Für welche Lebensbereiche gilt der Schutz?
Der Schutz gilt im privaten, im ehrenamtlichen und im beruflichen, nicht selbstständigen Bereich.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
Die Kosten solcher Verfahren werden bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall übernommen.
Welche Voraussetzung gilt hinsichtlich meines Wohnsitzes?
Das versicherte Risiko muss in Deutschland belegen sein. Das bedeutet, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben müssen. Die Einschätzung eines Wohnsitzes als Hauptwohnsitz erfolgt nach steuerrechtlichen Grundsätzen.
Kann der Versicherungsschutz durch Sanktionen eingeschränkt sein?
Ja. Versicherungsschutz besteht nur, soweit dem keine aufsichtsrechtlichen Regelungen und keine direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für entsprechende Maßnahmen der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.