Der Zusatzbaustein StrafrechtPlus Privat der Haftpflichtkasse ergänzt die Privathaftpflichtversicherung und schützt dieselben versicherten Personen – abgeschlossen werden kann dieser Rechtsschutz-Baustein jedoch nur zusammen mit einer bestehenden Privathaftpflicht. Erfahren Sie, welche Vertragsgrundlagen, Laufzeiten und Kündigungsrechte gelten.
Versicherte Personen:
- Versicherte Personen sind dieselben Personen, die auch versicherte Personen der Privathaftpflichtversicherung sind.
Voraussetzung für den Abschluss:
- Dieser Rechtsschutz-Baustein kann nicht allein versichert werden. Der Abschluss oder das Bestehen der Privathaftpflicht-Versicherung ist unabdingbar.
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes:
- Der Versicherungsschutz im Rechtsschutz-Baustein beginnt frühestens zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt.
- Die Dauer beträgt mindestens ein Jahr mit jährlicher Verlängerung.
- Er endet spätestens mit der Aufhebung der Privathaftpflicht-Versicherung.
Vertragsgrundlagen:
- Diese Zusatzbedingungen für die Rechtsschutzversicherung StrafrechtPlus Privat.
- Die zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV Einfach Gut/Besser/Komplett), wenn in den Zusatzbedingungen keine anderslautenden Inhalte aufgeführt sind.
- Die gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Kündigung:
- Das Recht auf Kündigung steht unter Einhaltung der Frist nach (B2-1.2 AVB) sowohl dem Versicherungsnehmer als auch dem Versicherer zu.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Baustein StrafrechtPlus Privat ist ein Zusatz zur Privathaftpflichtversicherung und lässt sich nicht eigenständig abschließen. Wer bereits privat haftpflichtversichert ist, kann diesen Rechtsschutz ergänzen – die versicherten Personen sind dabei dieselben wie in der Privathaftpflicht. Für den Vertrag gelten die Zusatzbedingungen, die zugrunde liegenden Bedingungen der Privathaftpflicht sowie die gesetzlichen Regelungen. Sowohl Sie als auch der Versicherer können den Vertrag im Rahmen der geltenden Frist kündigen.
Häufige Fragen
Wer ist im Baustein StrafrechtPlus Privat versichert?
Versicherte Personen sind dieselben Personen, die auch versicherte Personen der Privathaftpflichtversicherung sind.
Kann ich StrafrechtPlus Privat allein abschließen?
Nein. Dieser Rechtsschutz-Baustein kann nicht allein versichert werden. Der Abschluss oder das Bestehen der Privathaftpflicht-Versicherung ist unabdingbar.
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
Der Schutz beginnt frühestens zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt und läuft mindestens ein Jahr mit jährlicher Verlängerung. Er endet spätestens mit der Aufhebung der Privathaftpflicht-Versicherung.
Welche Bedingungen liegen dem Vertrag zugrunde?
Grundlage sind die Zusatzbedingungen für die Rechtsschutzversicherung StrafrechtPlus Privat, die zugrunde liegenden AVB PHV (Einfach Gut/Besser/Komplett) – sofern in den Zusatzbedingungen nichts anderes steht – sowie die gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Wer kann den Vertrag kündigen?
Das Recht auf Kündigung steht unter Einhaltung der Frist nach (B2-1.2 AVB) sowohl dem Versicherungsnehmer als auch dem Versicherer zu.