Wann ein Versicherungsfall vorliegt, regelt die Haftpflichtkasse in der Privathaftpflichtversicherung mit dem Zusatzbaustein StrafrechtPlus Privat abhängig von der Verfahrensart: Bei Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren zählt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie, bei Disziplinar- und Standesverfahren die Einleitung des jeweiligen Verfahrens. Auch frühere Vorfälle können erfasst sein, solange noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
Im StrafrechtPlus Privat gilt als Versicherungsfall:
- (1) in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie. Ein Ermittlungsverfahren gilt als eingeleitet, wenn es behördlich als solches verfügt wird. Versicherungsschutz besteht auch für vor Abschluss des Rechtsschutz-Vertrags eingetretene Vorfälle, soweit ihretwegen noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
- (2) in Disziplinar- und Standesverfahren die Einleitung eines disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahrens gegen Sie.
Wird in demselben Ermittlungsverfahren gegen mehrere versicherte Personen ermittelt oder werden in demselben Ermittlungs-, Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren mehrere Versicherte zur Zeugenaussage aufgefordert, handelt es sich um denselben und nicht um jeweils einen neuen Versicherungsfall.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsfall knüpft daran an, ab wann ein Verfahren gegen Sie läuft. Bei Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ist das der Moment, in dem eine Behörde ein Ermittlungsverfahren gegen Sie verfügt. Bei Disziplinar- und Standesverfahren zählt die Einleitung des jeweiligen Verfahrens. Auch ältere Vorfälle können mitversichert sein, solange dazu noch kein Ermittlungsverfahren begonnen hat. Sind mehrere versicherte Personen in ein und dasselbe Verfahren einbezogen, wird das als ein einziger Versicherungsfall behandelt.
Häufige Fragen
Ab wann liegt in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ein Versicherungsfall vor?
Mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie. Ein Ermittlungsverfahren gilt als eingeleitet, wenn es behördlich als solches verfügt wird.
Sind auch Vorfälle vor Vertragsabschluss abgedeckt?
Ja, Versicherungsschutz besteht auch für vor Abschluss des Rechtsschutz-Vertrags eingetretene Vorfälle, soweit ihretwegen noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
Was gilt bei Disziplinar- und Standesverfahren als Versicherungsfall?
Die Einleitung eines disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahrens gegen Sie.
Liegen mehrere Versicherungsfälle vor, wenn mehrere Versicherte betroffen sind?
Nein. Wird in demselben Ermittlungsverfahren gegen mehrere versicherte Personen ermittelt oder werden in demselben Ermittlungs-, Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren mehrere Versicherte zur Zeugenaussage aufgefordert, handelt es sich um denselben und nicht um jeweils einen neuen Versicherungsfall.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025