Im Zusatzbaustein StrafrechtPlus Privat der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sind mehrere Rechtsbereiche abgesichert: vom Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz über den Straf-Rechtsschutz bei Vergehen und Verbrechen bis zum Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz – auch bei Versicherungsfällen im Ausland. Erfahren Sie, welche Leistungsarten enthalten sind und unter welchen Voraussetzungen Versicherungsschutz besteht.
Der Versicherungsschutz beinhaltet folgende Leistungsarten:
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Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.
- Disziplinarrecht: Es geht um Dienstvergehen von zum Beispiel Beamten oder Soldaten.
- Standesrecht: berufsrechtliche Belange von freien Berufen, zum Beispiel von Ärzten oder Rechtsanwälten.
Straf-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Verfahren wegen der Verletzung von Vorschriften des Strafrechts. Versicherungsschutz besteht sowohl für den Vorwurf eines Vergehens als auch eines Verbrechens.
Voraussetzung ist:
- (1) dass es nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatzes kommt und
- (2) dass Sie außerdem selbst betroffen sind oder sich vorab damit einverstanden erklärt haben, dass eine mitversicherte Person den Rechtsschutz in Anspruch nimmt.
Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie das Ihnen vorgeworfene Delikt vorsätzlich begangen haben, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Dann müssen Sie uns die Kosten erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Delikts getragen haben.
Bei Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl bleibt der Versicherungsschutz darüber hinaus auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat (auch direkter Vorsatz) bestehen.
Strafvollstreckungsverfahren sind mitversichert.
Bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren) besteht auch für vorsätzliches Handeln Versicherungsschutz.
- (1) er erarbeitet für Sie ein Gutachten.
Leistungsumfang im Ausland
Bei einem Versicherungsfall im Ausland tragen wir die Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. (Beispiel: Sie verursachen unzulässigen Lärm.)
Was bedeutet das konkret?
Der Baustein bündelt mehrere Rechtsschutz-Leistungen in einem Angebot: Er hilft bei der Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren, übernimmt Kosten der rechtlichen Interessenwahrnehmung im Strafrecht und schließt auch Ordnungswidrigkeiten sowie Situationen im Ausland ein. Grundsätzlich gilt: Bei einer vorsätzlichen Tat kann der Schutz entfallen – Ausnahmen bestehen jedoch etwa beim Strafbefehl und bei Bußgeldverfahren.
Häufige Fragen
Welche Leistungsarten sind enthalten?
Enthalten sind der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz sowie der Straf-Rechtsschutz. Zusätzlich besteht Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, auch im Ausland.
Bin ich auch bei vorsätzlichen Delikten versichert?
Im Straf-Rechtsschutz entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend, wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass Sie das Delikt vorsätzlich begangen haben – die getragenen Kosten müssen dann erstattet werden. Bei Abschluss durch einen Strafbefehl bleibt der Schutz jedoch auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat (auch direkter Vorsatz) bestehen. Bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren) besteht auch für vorsätzliches Handeln Versicherungsschutz.
Was bedeutet Disziplinar- und Standesrecht?
Beim Disziplinarrecht geht es um Dienstvergehen von zum Beispiel Beamten oder Soldaten. Das Standesrecht betrifft berufsrechtliche Belange von freien Berufen, zum Beispiel von Ärzten oder Rechtsanwälten.
Sind Strafvollstreckungsverfahren mitversichert?
Ja, Strafvollstreckungsverfahren sind mitversichert.
Bin ich auch im Ausland abgesichert?
Bei einem Versicherungsfall im Ausland tragen wir den Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird – zum Beispiel, wenn Sie unzulässigen Lärm verursachen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025