Ansprüche aus dem Fahrrad-Schutzbrief der Haftpflichtkasse verjähren innerhalb von drei Jahren, wobei sich die Fristberechnung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch richtet. Meldest du einen Anspruch beim Versicherer an, ist die Verjährung bis zum Zugang der Entscheidung in Textform gehemmt.
Für die gesetzliche Verjährung im Tarif Fahrrad gilt Folgendes:
- a) Die Ansprüche aus dem Haftpflichtkassen Fahrrad-Schutzbrief verjähren nach Ablauf von drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- b) Hat die versicherte Person einen Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Fahrrad-Schutzbrief musst du innerhalb einer bestimmten Zeit geltend machen, sonst verfallen sie. Für die Berechnung dieser Frist gelten die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches. Solange der Versicherer über deinen gemeldeten Anspruch noch nicht entschieden hat, läuft die Frist in dieser Zeit nicht weiter.
Häufige Fragen
Nach welcher Frist verjähren Ansprüche aus dem Fahrrad-Schutzbrief?
Die Ansprüche aus dem Haftpflichtkassen Fahrrad-Schutzbrief verjähren nach Ablauf von drei Jahren.
Wonach richtet sich die Berechnung der Verjährungsfrist?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch anmelde?
Hat die versicherte Person einen Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.
Bis wann ist die Verjährung nach einer Anmeldung gehemmt?
Die Hemmung gilt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.