Balkonkraftwerke sind in der Hausratversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse mitversichert: Für Steckersolaranlagen und steckerfertige Mini-PV-Anlagen leistet der Versicherer je Versicherungsfall bis zu 3.500 EUR. So sind Ihre kleinen Solaranlagen auf Balkon oder Terrasse abgesichert.
In Erweiterung von § 6 Nr. 2 cc) VHB 2016 ist die Entschädigung für Balkonkraftwerke (sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini-PV-Anlagen) je Versicherungsfall auf 3.500 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie ein Balkonkraftwerk – also eine kleine, steckerfertige Solaranlage – nutzen, ist dieses über die Hausratversicherung Einfach Komplett mitversichert. Im Schadenfall zahlt der Versicherer für solche Anlagen bis zu einem festgelegten Höchstbetrag pro Versicherungsfall. Diese Regelung ergänzt die allgemeinen Bedingungen des Hausrats.
Häufige Fragen
Sind Balkonkraftwerke in der Hausratversicherung mitversichert?
Ja. Im Tarif Einfach Komplett sind Balkonkraftwerke (Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini-PV-Anlagen) in Erweiterung von § 6 Nr. 2 cc) VHB 2016 mitversichert.
Bis zu welchem Betrag wird ein Balkonkraftwerk entschädigt?
Die Entschädigung für Balkonkraftwerke ist je Versicherungsfall auf 3.500 EUR begrenzt.
Was zählt als Balkonkraftwerk?
Als Balkonkraftwerke gelten sogenannte Steckersolaranlagen bzw. steckerfertige Mini-PV-Anlagen.
Auf welcher Grundlage besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht in Erweiterung von § 6 Nr. 2 cc) VHB 2016 im Tarif Einfach Komplett der Hausratversicherung.