In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse sind im Tarif Einfach Komplett privat und selbstgenutzte Wallboxen auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert – mit klaren Voraussetzungen zur Installation und einer Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall.
Für Wallboxen gilt im Tarif Einfach Komplett Folgendes:
- In Erweiterung von § 6 VHB 2016 sind ausschließlich privat und selbstgenutzte Wallboxen mitversichert, sofern sich diese auf dem Versicherungsgrundstück der versicherten Wohnung befinden.
- Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die Folgeschäden an dem Kraftfahrzeug, an der Speichereinheit des Kraftfahrzeuges oder an dem Gebäude selbst.
- Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass bei der Installation sämtliche Herstellervorgaben eingehalten wurden und die Installation durch ein gemäß Niederspannungsanschlussverordnung eingetragenes Fachunternehmen durchgeführt wurde.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.500 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Einfach Komplett bietet zusätzlichen Schutz für Ihre eigene Wallbox, wenn sie auf dem Grundstück Ihrer versicherten Wohnung steht und Sie sie privat nutzen. Damit der Schutz greift, muss die Wallbox fachgerecht nach den Vorgaben des Herstellers und durch ein zugelassenes Fachunternehmen installiert worden sein. Schäden am Fahrzeug, an dessen Speicher oder am Gebäude sind nicht abgedeckt, und die Erstattung ist pro Schadensfall betragsmäßig begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Wallboxen sind mitversichert?
Mitversichert sind ausschließlich privat und selbstgenutzte Wallboxen, sofern sich diese auf dem Versicherungsgrundstück der versicherten Wohnung befinden.
Bis zu welchem Betrag wird eine Wallbox entschädigt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.500 EUR begrenzt.
Welche Voraussetzungen gelten für den Versicherungsschutz?
Voraussetzung ist, dass bei der Installation sämtliche Herstellervorgaben eingehalten wurden und die Installation durch ein gemäß Niederspannungsanschlussverordnung eingetragenes Fachunternehmen durchgeführt wurde.
Sind Folgeschäden am Fahrzeug oder Gebäude mitversichert?
Nein. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die Folgeschäden an dem Kraftfahrzeug, an der Speichereinheit des Kraftfahrzeuges oder an dem Gebäude selbst.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025