In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse bildet der Versicherungswert – in der Regel der Neuwert – die Grundlage für die Entschädigung. Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen, erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent und wird jährlich anhand des Verbraucherpreisindexes angepasst. Auch die Regeln zu Beitragsberechnung und Widerspruch werden erläutert.
Versicherungswert
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
- a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
- b) Für Kunstgegenstände (§ 13 Nr. 1 a) ad)) und Antiquitäten (§ 13 Nr. 1 a) ae)) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
- c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
- d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt (siehe § 13 Nr. 2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.
Versicherungssumme
- a) Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen.
- b) Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent.
Anpassung von Versicherungssumme und Beitrag
- a) Die Versicherungssumme wird entsprechend der Entwicklung des Preisindexes – siehe b) – angepasst.
- b) Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter“ – aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) – im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davor liegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt. Die neue Versicherungssumme wird auf volle 100 EUR aufgerundet und dem Versicherungsnehmer bekannt gegeben.
- c) Der Beitrag wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
- d) Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer der Anpassung durch Erklärung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungswert gibt an, welchen Wert Ihr Hausrat für die Entschädigung hat – üblicherweise der Neuwert, also der Preis für gleichwertige, neue Sachen. Damit im Schadenfall nicht zu wenig versichert ist, soll die Versicherungssumme diesem Wert entsprechen und wird zusätzlich um einen Vorsorgebetrag ergänzt. Weil Preise sich verändern, wird die Summe jedes Jahr an die Preisentwicklung angepasst; wer diese Anpassung nicht möchte, kann ihr fristgerecht widersprechen.
Häufige Fragen
Was ist der Versicherungswert in der Hausratversicherung?
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung. In der Regel ist es der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
Um wie viel erhöht sich die Versicherungssumme durch den Vorsorgebetrag?
Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen und erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent.
Wie wird die Versicherungssumme jährlich angepasst?
Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend der Veränderung des Preisindexes für „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter“ aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI). Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt für September veröffentlichte Index. Die neue Summe wird auf volle 100 EUR aufgerundet.
Kann ich der Anpassung der Versicherungssumme widersprechen?
Ja. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme können Sie der Anpassung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung; damit wird die Anpassung nicht wirksam.
Wie wird der Wert von Kunstgegenständen und Antiquitäten bestimmt?
Für Kunstgegenstände (§ 13 Nr. 1 a) ad)) und Antiquitäten (§ 13 Nr. 1 a) ae)) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.