Wann die Haftpflichtkasse in der Hausratversicherung die Entschädigung auszahlt, ab wann Zinsen anfallen und in welcher Höhe – hier erfahren Sie, wann Fälligkeit eintritt, wann eine Abschlagszahlung möglich ist und wann der Versicherer die Zahlung aufschieben darf.
Fälligkeit der Entschädigung:
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Versicherers zum Grund und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Verzinsung:
Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
- Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – seit Anzeige des Schadens zu verzinsen.
- Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 247 BGB), mindestens jedoch bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
- Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Hemmung:
Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1 und 2 a) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Aufschiebung der Zahlung:
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
- Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Sobald der Versicherer geprüft hat, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, wird das Geld ausgezahlt. Zieht sich die Prüfung länger hin, können Sie bereits nach einem Monat eine Abschlagszahlung in Höhe des sicher zustehenden Betrags erhalten. Wird nicht innerhalb eines Monats gezahlt, kommen Zinsen hinzu. Verzögert sich die Bearbeitung durch Ihr eigenes Verschulden oder gibt es rechtliche Zweifel, darf der Versicherer die Zahlung zeitweise zurückstellen.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung fällig?
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Versicherers zum Grund und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
Kann ich schon vor Abschluss der Prüfung eine Zahlung erhalten?
Ja. Einen Monat nach Meldung des Schadens können Sie als Abschlagszahlung den Betrag beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Wie hoch ist der Zinssatz?
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 247 BGB), mindestens jedoch bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
Ab wann wird die Entschädigung verzinst?
Wird die Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet, ist sie seit Anzeige des Schadens zu verzinsen. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Wann darf der Versicherer die Zahlung aufschieben?
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen oder ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft.