In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse werden im Tarif Fahrrad zentrale Begriffe wie Leistungsort, Panne, Pannenhilfe, Unfall und Wohnort genau definiert. Erfahren Sie hier, was als Panne gilt, welche Fälle ausgenommen sind und wie die Pannenhilfe rund ums Fahrrad geregelt ist.
a) Leistungsort: Leistungsort ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadenortes, die mit dem Abschleppfahrzeug nach Straßenverkehrsordnung in zulässiger Weise und verkehrstechnisch möglich erreichbar ist.
b) Panne: Panne ist eine Störung (Betriebs-, Brems- oder Bruchschaden) am versicherten Fahrrad, aufgrund derer der Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist.
Keine Pannen sind:
- entladene oder entwendete Akkus oder
- fehlender Reifendruck, wenn dieser wiederum durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann oder
- ein nach Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand des Fahrrades, wenn dies zu einer Untersagung der Weiterfahrt oder zu einer Situation führt, in der aufgrund des Hinzutretens weiterer von außen eintretender Umstände die Weiterfahrt unmöglich gemacht wird.
c) Pannenhilfe: Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort, die mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen kann. Nicht versichert sind Verschleißteile und diejenigen Ersatzteile, die speziell im Schadenfall für diese Hilfeleistung angefordert wurden.
d) Unfall: Unfall ist beim Ausfall des Fahrrades jedes Ereignis, das unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt, infolge dessen das Fahrrad nicht mehr fahrbereit ist.
e) Wohnort: Wohnort ist der Ort in Deutschland, an dem die versicherte Person polizeilich gemeldet ist und sich überwiegend aufhält.
Was bedeutet das konkret?
Diese Begriffsbestimmungen legen fest, was im Fahrrad-Tarif unter zentralen Begriffen verstanden wird. Sie erklären, wo Hilfe geleistet wird (Leistungsort), wann eine Panne oder ein Unfall vorliegt, was zur Pannenhilfe gehört und was als Wohnort gilt. So lässt sich einordnen, wann und wo im Schadenfall eine Leistung greift. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe; verbindlich sind die oben genannten Definitionen.
Häufige Fragen
Was gilt als Panne beim Fahrrad?
Eine Panne ist eine Störung (Betriebs-, Brems- oder Bruchschaden) am versicherten Fahrrad, aufgrund derer der Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist.
Welche Fälle gelten nicht als Panne?
Keine Pannen sind entladene oder entwendete Akkus, fehlender Reifendruck, der durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann, sowie ein nach Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand des Fahrrades, der zu einer Untersagung der Weiterfahrt oder – durch Hinzutreten weiterer von außen eintretender Umstände – zur Unmöglichkeit der Weiterfahrt führt.
Was umfasst die Pannenhilfe?
Pannenhilfe ist die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen. Nicht versichert sind Verschleißteile und Ersatzteile, die speziell im Schadenfall für diese Hilfeleistung angefordert wurden.
Wann liegt ein Unfall vor?
Ein Unfall ist beim Ausfall des Fahrrades jedes Ereignis, das unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt, infolge dessen das Fahrrad nicht mehr fahrbereit ist.
Was gilt als Wohnort?
Wohnort ist der Ort in Deutschland, an dem die versicherte Person polizeilich gemeldet ist und sich überwiegend aufhält.