Die Hausratversicherung der Haftpflichtkasse übernimmt nach einem Versicherungsfall zahlreiche Folgekosten – von Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten über Hotel-, Transport- und Lagerkosten bis hin zu Schlossänderungen, Bewachung und Reparaturen bei Gebäude- und Leitungswasserschäden. Erfahren Sie, welche Kosten in welchem Umfang und für welche Dauer ersetzt werden.
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten:
- Aufräumungskosten: für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten.
- Bewegungs- und Schutzkosten: die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
- Hotelkosten: für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 1 Promille der Versicherungssumme begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
- Transport- und Lagerkosten: für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen.
- Schlossänderungskosten: für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
- Bewachungskosten: für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von 48 Stunden.
- Reparaturkosten für Gebäudeschäden: die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Beraubung oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind.
- Reparaturkosten für Leitungswasserschäden: an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Ersatz für den beschädigten oder gestohlenen Hausrat selbst übernimmt die Versicherung auch typische Folgekosten, die nach einem Schaden entstehen. Dazu zählen etwa das Aufräumen und Entsorgen zerstörter Sachen, eine vorübergehende Unterbringung im Hotel, wenn die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist, oder der Austausch von Schlössern nach dem Verlust von Schlüsseln. Für einige dieser Kosten gelten zeitliche Höchstgrenzen und betragsmäßige Begrenzungen.
Häufige Fragen
Werden Hotelkosten übernommen, wenn meine Wohnung unbewohnbar ist?
Ja. Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten wird ersetzt, wenn die ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Ersetzt wird längstens für 100 Tage, pro Tag begrenzt auf 1 Promille der Versicherungssumme, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Wie lange werden Transport- und Lagerkosten erstattet?
Die Lagerungskosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens jedoch für die Dauer von 100 Tagen.
Sind Kosten für neue Schlösser versichert?
Ja. Schlossänderungskosten für die Wohnung werden übernommen, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Wie lange werden Bewachungskosten ersetzt?
Bewachungskosten werden ersetzt, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen sowie sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten – bis diese wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von 48 Stunden.
Sind auch Gebäudeschäden nach einem Einbruch versichert?
Ja. Ersetzt werden Reparaturkosten für Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung, die durch Einbruchdiebstahl, Beraubung oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einer Beraubung entstanden sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025