In der Hausratversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse gelten in Erweiterung zu den VHB 2016 klare Sicherheitsvorschriften: Schließvorrichtungen betätigen, Sicherungen funktionsfähig halten und vereinbarte Sicherungen fristgerecht anbringen. Wer die Obliegenheiten verletzt, riskiert eine Selbstbeteiligung oder den Verlust des Versicherungsschutzes.
In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett folgendes für Sicherheitsvorschriften:
In Erweiterung zu den VHB 2016 gelten – falls vereinbart –
- Für die Zeit, in der sich niemand berechtigt in der Wohnung aufhält, sind alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten.
- Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und vereinbarten Einbruchmeldeanlagen sind in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten; Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
- Ziff. 1 findet keine Anwendung, soweit die Einhaltung dieser Obliegenheit dem Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten bei objektiver Würdigung aller Umstände billigerweise nicht zugemutet werden kann.
- Verletzt der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant eine der Obliegenheiten gemäß Ziff. 1 oder Ziff. 2, ist der Versicherer nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei. Die Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach Zugang wirksam.
- Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht.
- Führt die Obliegenheitsverletzung zu einer Gefahrerhöhung, kann der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei sein.
Sicherungsvereinbarungen:
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nachstehend aufgeführte Sicherungen innerhalb eines Monats nach Abschluss des Versicherungsvertrages anzubringen:
- Außen-/Wohnungsabschlusstüren: Zylinderschloss mit mind. fünf Stiftzuhaltungen, bündig mit Sicherheitsbeschlag oder Sicherheitsrosette von innen verschraubt oder Zuhaltungsschloss mit mind. sechs Zuhaltungen.
- Kellerfenster/-schächte bei Einfamilienhäusern: Abschließbare Stahlgitterfenster, verankerte Kellerroste, Gitter oder Innenblende mit Sperre.
- Die im Versicherungsschein näher bezeichnete Maßnahme.
Bis zum Einbau der vereinbarten Sicherungen gilt eine Selbstbeteiligung von 25 Prozent, wenn Schäden durch das Fehlen der vereinbarten Sicherungen begünstigt worden sind.
Für Schäden nach Ablauf der Frist, die durch Fehlen der vereinbarten Sicherungen begünstigt worden sind, besteht kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Verlässt du die Wohnung, sollten Türen und Fenster verschlossen und vorhandene Sicherungen sowie Einbruchmeldeanlagen aktiviert sein. Diese Sicherungen müssen zudem funktionsfähig gehalten werden. Vereinbarte Sicherungen sind innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluss anzubringen. Werden diese Pflichten nicht beachtet, kann das je nach Situation zu einer Selbstbeteiligung, einer Kündigung oder zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn niemand in der Wohnung ist?
Für die Zeit, in der sich niemand berechtigt in der Wohnung aufhält, sind alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten.
Bis wann müssen vereinbarte Sicherungen angebracht sein?
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die aufgeführten Sicherungen innerhalb eines Monats nach Abschluss des Versicherungsvertrages anzubringen.
Was gilt, bis die vereinbarten Sicherungen eingebaut sind?
Bis zum Einbau der vereinbarten Sicherungen gilt eine Selbstbeteiligung von 25 Prozent, wenn Schäden durch das Fehlen der vereinbarten Sicherungen begünstigt worden sind.
Was passiert bei Schäden nach Ablauf der Frist?
Für Schäden nach Ablauf der Frist, die durch Fehlen der vereinbarten Sicherungen begünstigt worden sind, besteht kein Versicherungsschutz.
Wann tritt trotz Obliegenheitsverletzung keine Leistungsfreiheit ein?
Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025