In der Hausratversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse verzichtet der Versicherer auf einen Abzug wegen Unterversicherung, wenn je Quadratmeter Wohnfläche mindestens 650 EUR als Grundlage der Versicherungssumme herangezogen wurde. Erfahren Sie, welche Bedingungen gelten, wie die Wohnfläche ermittelt wird und wann eine Sondervereinbarung für Wertsachen nötig ist.
In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett folgendes für Kein Abzug wegen Unterversicherung:
- Abweichend von § 12 Nr. 5 VHB 2016 nimmt der Versicherer keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn zur Bestimmung der Versicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche ein Betrag von mindestens 650 EUR herangezogen wurde.
- Ziff. 1 gilt nur, solange kein weiterer Hausratversicherungsvertrag desselben Versicherungsnehmers für denselben Versicherungsort ohne entsprechende Vereinbarung gemäß Ziff. 1 besteht.
- Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch schriftliche Erklärung verlangen, dass diese Bestimmungen mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfallen.
Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Sondervereinbarung Wertbehältnisse:
Übersteigt der Anteil von Wertsachen gem. § 13 aa) bis ac) VHB 2016 den Betrag von 150.000 EUR, ist eine gesonderte Vereinbarung über die in § 13 Nr. 1 b) VHB 2016 genannten Wertschutzschränke erforderlich.
Wohnfläche:
Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung einschließlich der Hobbyräume (siehe Mietvertrag/Baubeschreibungen etc.; falls nicht vorhanden, bitte ausmessen).
Unberücksichtigt bleiben Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Speicher-/Bodenräume, wenn diese nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Darüber hinaus ist die Wohnfläche der vermieteten Einliegerwohnung im selbstbewohnten Einfamilienhaus bei der Ermittlung der Wohnfläche nicht zu berücksichtigen.
Was bedeutet das konkret?
Wird bei der Berechnung der Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche ein ausreichend hoher Betrag angesetzt, prüft der Versicherer im Schadenfall nicht, ob die Summe möglicherweise zu niedrig war – ein Abzug wegen Unterversicherung entfällt dann. Damit die Rechnung stimmt, ist entscheidend, welche Räume überhaupt zur Wohnfläche zählen. Bei besonders wertvollem Hausrat kann außerdem eine ergänzende Absprache zu Wertschutzschränken nötig werden.
Häufige Fragen
Wann verzichtet der Versicherer auf einen Abzug wegen Unterversicherung?
Wenn zur Bestimmung der Versicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche ein Betrag von mindestens 650 EUR herangezogen wurde, nimmt der Versicherer abweichend von § 12 Nr. 5 VHB 2016 keinen Abzug wegen Unterversicherung vor.
Welche Räume zählen zur Wohnfläche?
Zur Wohnfläche zählt die Grundfläche aller Räume einer Wohnung einschließlich der Hobbyräume. Nicht berücksichtigt werden Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Speicher-/Bodenräume, wenn diese nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Auch die vermietete Einliegerwohnung im selbstbewohnten Einfamilienhaus bleibt unberücksichtigt.
Wann ist eine gesonderte Vereinbarung zu Wertschutzschränken erforderlich?
Übersteigt der Anteil von Wertsachen gem. § 13 aa) bis ac) VHB 2016 den Betrag von 150.000 EUR, ist eine gesonderte Vereinbarung über die in § 13 Nr. 1 b) VHB 2016 genannten Wertschutzschränke erforderlich.
Kann die Regelung zum Unterversicherungsverzicht entfallen?
Ja. Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch schriftliche Erklärung verlangen, dass diese Bestimmungen mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfallen. Macht der Versicherer davon Gebrauch, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Inhalte aus: Zusätzliche Klauseln