In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse sind im Tarif „Einfach Besser“ auch Schäden durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrung mitversichert – etwa Zerstörung, Beschädigung oder Wegnahme bei Plünderungen. Wann geleistet wird, welche Fälle ausgeschlossen sind und wie die Abgrenzung zur Staatshaftung funktioniert, erfahren Sie hier.
Abgrenzung zur Staatshaftung:
- Ein Anspruch auf Entschädigung durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen für einen unmittelbaren oder subsidiären Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts gegeben sind.
- Ein Anspruch auf Entschädigung in diesen Fällen erstreckt sich nur auf den Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts überschreitet.
Innere Unruhen:
- Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Gewalthandlungen im Zusammenhang mit inneren Unruhen zerstört oder beschädigt werden.
- Eingeschlossen sind unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit inneren Unruhen.
- Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die der Versicherungsnehmer oder andere in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen verursachen.
Streik oder Aussperrung:
- Als Streik gilt die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
- Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Handlungen der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung zerstört oder beschädigt werden.
- Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die der Versicherungsnehmer oder andere in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen verursachen.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif „Einfach Besser“ deckt Schäden an Ihrem Hausrat ab, die im Zusammenhang mit inneren Unruhen, einem Streik oder einer Aussperrung entstehen – auch, wenn Ihre Sachen bei Plünderungen weggenommen werden. Können Sie den Schaden über das öffentlich-rechtliche Entschädigungsrecht (Staatshaftung) geltend machen, geht dieses vor; der Versicherer springt dann nur für den darüber hinausgehenden Teil ein. Schäden, die Sie selbst oder andere berechtigt anwesende Personen verursachen, sind nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch innere Unruhen in der Hausratversicherung mitversichert?
Ja. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Gewalthandlungen im Zusammenhang mit inneren Unruhen zerstört oder beschädigt werden.
Sind Plünderungen abgedeckt?
Ja. Eingeschlossen sind unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen, sofern diese in unmittelbarem Zusammenhang mit inneren Unruhen stehen.
Wie verhält sich die Versicherung zur Staatshaftung?
Ein Anspruch besteht nicht, soweit ein unmittelbarer oder subsidiärer Schadenersatzanspruch aus öffentlich-rechtlichem Entschädigungsrecht gegeben ist. Entschädigt wird nur der Teil des Schadens, der die Höchstgrenzen dieses Rechts überschreitet.
Was gilt bei Streik oder Aussperrung?
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die unmittelbar durch Handlungen der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung zerstört oder beschädigt werden.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Nicht versichert sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder andere in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen verursachen.