Verdirbt Gefrier- und Kühlgut wegen eines Stromausfalls, ersetzt die Haftpflichtkasse in der Hausratversicherung Einfach Besser die entstandenen Schäden – vorausgesetzt, die Unterbrechung der Energiezufuhr ist vom Stromanbieter dokumentiert.
In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Besser folgendes für Gefrier- und Kühlgut:
- Der Versicherer leistet Entschädigung für an Gefrier- und Kühlgut verursachte Schäden, die durch eine unvorhersehbare Unterbrechung der Energiezufuhr (Netzausfall) entstehen.
- Der Netzausfall muss vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Einrichtung dokumentiert sein.
Was bedeutet das konkret?
Fällt der Strom unerwartet aus und verderben dadurch Lebensmittel im Kühlschrank oder in der Gefriertruhe, kann der entstandene Schaden erstattet werden. Wichtig ist, dass sich der Netzausfall belegen lässt – etwa durch eine Bestätigung des Stromanbieters.
Häufige Fragen
Wann wird der Schaden an Gefrier- und Kühlgut ersetzt?
Erstattet werden Schäden, die durch eine unvorhersehbare Unterbrechung der Energiezufuhr (Netzausfall) am Gefrier- und Kühlgut entstehen.
Muss ich den Stromausfall nachweisen?
Ja. Der Netzausfall muss vom Stromanbieter oder einer entsprechenden Einrichtung dokumentiert sein.
Was gilt als Ursache des Schadens?
Ursache ist eine unvorhersehbare Unterbrechung der Energiezufuhr, also ein Netzausfall.
In welchem Tarif gilt diese Leistung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Besser.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025