Die Hausratversicherung der Haftpflichtkasse schützt Ihren Hausrat über die Außenversicherung auch weltweit, solange sich versicherte Sachen vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Erfahren Sie, welche Fristen, Gefahren und Entschädigungsgrenzen dabei gelten.
Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung:
Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Unselbstständiger Hausstand:
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person vorübergehend länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz nur während der Ausbildung, einem freiwilligen Wehrdienst oder einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange als vorübergehend im Sinne der Nr. 1, bis ein eigener Hausstand gründet wird.
Einbruchdiebstahl:
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die in § 3 Nr. 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
Raub:
Bei Raub (siehe § 3 Nr. 4) besteht Außenversicherungsschutz gemäß Nr. 1; in den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die an Ort und Stelle verübt werden soll.
Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.
Sturm und Hagel:
Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Entschädigungsgrenzen:
- Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens auf 10.000 EUR, begrenzt.
- Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzlich Entschädigungsgrenzen (siehe § 13).
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung sorgt dafür, dass Ihr Hausrat auch dann geschützt ist, wenn er sich zeitweise nicht in Ihrer Wohnung befindet – zum Beispiel auf Reisen. Wichtig ist, dass der Aufenthalt außerhalb des Versicherungsortes nur vorübergehend ist. Für bestimmte Gefahren wie Sturm, Hagel oder Raub sowie für die Höhe der Erstattung gelten dabei besondere Regeln.
Häufige Fragen
Wo gilt die Außenversicherung?
Versicherte Sachen sind weltweit versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden.
Wie lange gilt ein Aufenthalt als vorübergehend?
Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Sind Sturm- und Hagelschäden über die Außenversicherung abgedeckt?
Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Wie hoch ist die Entschädigung in der Außenversicherung?
Die Entschädigung ist insgesamt auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens auf 10.000 EUR, begrenzt. Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzliche Entschädigungsgrenzen gemäß § 13.
Besteht Schutz bei einem längeren Aufenthalt außerhalb der Wohnung?
Ja, aber nur während der Ausbildung, einem freiwilligen Wehrdienst oder einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst), bis ein eigener Hausstand gegründet wird.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025