In der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse legt der Zusatzbaustein StrafrechtPlus Privat fest, welche Fälle vom Versicherungsschutz ausgenommen sind – von zeitlichen Ausschlüssen nach mehr als drei Jahren über inhaltliche Ausschlüsse wie Verkehrsdelikte, Vorsatzstraftaten oder Sexualdelikte bis hin zur Selbstbeteiligung. So wird nachvollziehbar, wo der Strafrechtsschutz seine Grenzen hat.
Zeitliche Ausschlüsse
In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz: Sie melden uns einen Versicherungsfall, sind aber zu diesem Zeitpunkt länger als drei Jahre für den betroffenen Bereich nicht mehr bei uns versichert.
Ausnahme:
- Sie konnten Ihre Ansprüche mangels Kenntnis der den Versicherungsfall begründenden Tatsachen nicht eher geltend machen und melden uns den Versicherungsfall unverzüglich nach Kenntniserlangung.
Inhaltliche Ausschlüsse
In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz: Kein Rechtsschutz besteht im Rahmen des StrafrechtPlus Privat
- für die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts im Zusammenhang mit zulassungspflichtigen Motorfahrzeugen,
- bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat (siehe Ziffer 3.2),
- für die Verteidigung gegen den Vorwurf eines Delikts gegen die sexuelle Selbstbestimmung (zum Beispiel sexuelle Nötigung), es sei denn, der Vorwurf steht im Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen oder beruflichen, nicht selbstständigen Tätigkeit,
- für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit aus den Rechtsbereichen des Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechts oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum sowie aus dem Kartell- oder sonstigen Wettbewerbsrecht oder in unmittelbarem Zusammenhang mit Verfahren aus diesen Bereichen,
- für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerstraftat, wenn das Ermittlungsverfahren durch eine Selbstanzeige von Ihnen ausgelöst wird,
- für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die in der Eigenschaft als Organ einer juristischen Person (Beispiel: Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstandsmitglied) begangen wurde oder begangen worden sein soll, es sei denn, es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit bei einem Geselligkeitsverein ohne wirtschaftliche Gewinnerzielungsabsicht.
Einschränkung unserer Leistungspflicht
Wir können folgende Kosten nicht erstatten: Von den von uns zu tragenden Kosten ziehen wir die vereinbarte Selbstbeteiligung (siehe Versicherungsschein) je Versicherungsfall ab.
Ausnahmen:
- Hängen mehrere Versicherungsfälle zeitlich und ursächlich zusammen, ziehen wir zu Ihren Gunsten die Selbstbeteiligung nur einmal ab.
- Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet wäre, wenn der Rechtsschutz-Versicherungs-Vertrag nicht bestünde.
Was bedeutet das konkret?
Der Zusatzbaustein StrafrechtPlus Privat greift nicht in jedem Fall. Der Schutz kann entfallen, wenn Sie schon länger nicht mehr in dem betroffenen Bereich versichert sind. Außerdem sind bestimmte Vorwürfe – etwa aus dem Verkehrsrecht mit zulassungspflichtigen Motorfahrzeugen, rechtskräftig festgestellte Vorsatzstraftaten oder Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung – ausgenommen. Zusätzlich wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung von den Kosten abgezogen. Es handelt sich um eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Habe ich noch Schutz, wenn ich einen alten Fall melde?
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie einen Versicherungsfall melden, aber zu diesem Zeitpunkt länger als drei Jahre für den betroffenen Bereich nicht mehr bei uns versichert sind. Ausnahme: Sie konnten Ihre Ansprüche mangels Kenntnis der den Versicherungsfall begründenden Tatsachen nicht eher geltend machen und melden den Fall unverzüglich nach Kenntniserlangung.
Sind Verkehrsdelikte mit dem Auto abgedeckt?
Nein. Kein Rechtsschutz besteht für die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts im Zusammenhang mit zulassungspflichtigen Motorfahrzeugen.
Was gilt bei einer Vorsatzstraftat?
Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat besteht kein Rechtsschutz (siehe Ziffer 3.2).
Wird eine Selbstbeteiligung abgezogen?
Ja. Von den zu tragenden Kosten ziehen wir die vereinbarte Selbstbeteiligung (siehe Versicherungsschein) je Versicherungsfall ab. Hängen mehrere Versicherungsfälle zeitlich und ursächlich zusammen, ziehen wir zu Ihren Gunsten die Selbstbeteiligung nur einmal ab.
Ist der Vorwurf eines Sexualdelikts mitversichert?
Für die Verteidigung gegen den Vorwurf eines Delikts gegen die sexuelle Selbstbestimmung (zum Beispiel sexuelle Nötigung) besteht kein Rechtsschutz, es sei denn, der Vorwurf steht im Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen oder beruflichen, nicht selbstständigen Tätigkeit.