Stirbt der Versicherungsnehmer, sorgt die Haftpflichtkasse in der Privathaftpflichtversicherung Einfach Gut dafür, dass der Versicherungsschutz nicht sofort endet: Mitversicherte Angehörige bleiben bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin geschützt und können den Vertrag als neuer Versicherungsnehmer fortsetzen.
Nach dem Tod des Versicherungsnehmers besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Das gilt für:
- den mitversicherten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und/oder
- unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder des Versicherungsnehmers.
Wird die nächste Beitragsrechnung durch einen der vorgenannten Personen eingelöst, so wird diese Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat, läuft der Schutz nicht sofort aus. Mitversicherte Angehörige – etwa der Ehe- oder Lebenspartner sowie bestimmte Kinder – bleiben zunächst versichert. Bezahlt eine dieser Personen die nächste Beitragsrechnung, führt sie den Vertrag als neuer Versicherungsnehmer fort.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Versicherungsschutz nach dem Tod des Versicherungsnehmers?
Der bedingungsgemäße Versicherungsschutz besteht bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Für welche Personen gilt die Fortsetzung des Schutzes?
Für den mitversicherten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und/oder für unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder des Versicherungsnehmers.
Wie wird eine mitversicherte Person zum Versicherungsnehmer?
Wird die nächste Beitragsrechnung durch eine der genannten Personen eingelöst, so wird diese Versicherungsnehmer.
Bis wann besteht der Schutz nach dem Todesfall?
Der Versicherungsschutz besteht bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025