Stirbt der Versicherungsnehmer, bleibt der Schutz der Privathaftpflichtversicherung Einfach Besser der Haftpflichtkasse für mitversicherte Angehörige zunächst bestehen – wer die nächste Beitragsrechnung einlöst, führt den Vertrag als neuer Versicherungsnehmer fort.
Nach dem Tod des Versicherungsnehmers besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Das gilt für folgende Personen:
- den mitversicherten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und/oder
- unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder des Versicherungsnehmers.
Wird die nächste Beitragsrechnung durch eine der vorgenannten Personen eingelöst, so wird diese Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat, endet der Schutz nicht sofort. Er läuft für mitversicherte Angehörige – Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartner sowie bestimmte Kinder – zunächst bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin weiter. Bezahlt eine dieser Personen die nächste Beitragsrechnung, übernimmt sie damit die Rolle des neuen Versicherungsnehmers und der Vertrag läuft weiter.
Häufige Fragen
Endet der Versicherungsschutz sofort mit dem Tod des Versicherungsnehmers?
Nein. Der bedingungsgemäße Versicherungsschutz besteht nach dem Tod des Versicherungsnehmers bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Für wen gilt die Fortsetzung des Schutzes?
Sie gilt für den mitversicherten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und/oder für unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder des Versicherungsnehmers.
Wie wird eine dieser Personen zum neuen Versicherungsnehmer?
Wird die nächste Beitragsrechnung durch eine der vorgenannten Personen eingelöst, so wird diese Versicherungsnehmer.
Bis wann besteht der Schutz nach dem Todesfall längstens fort?
Der Versicherungsschutz besteht bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025