Stirbt der Versicherungsnehmer, bleibt der Schutz der Privathaftpflichtversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin bestehen – und zwar für den mitversicherten Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner sowie bestimmte Kinder. Wer die nächste Beitragsrechnung einlöst, wird selbst zum Versicherungsnehmer.
Nach dem Tod des Versicherungsnehmers besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort. Das gilt:
- für den mitversicherten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und/oder
- unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder des Versicherungsnehmers.
Wird die nächste Beitragsrechnung durch eine der vorgenannten Personen eingelöst, so wird diese Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt die Person, die die Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, endet der Schutz nicht sofort. Er läuft zunächst bis zum nächsten Termin weiter, an dem der Beitrag fällig wird – für den mitversicherten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner sowie für unverheiratete Kinder, die nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Wer von diesen Personen die nächste Beitragsrechnung bezahlt, übernimmt damit den Vertrag und wird selbst zum Versicherungsnehmer.
Häufige Fragen
Endet der Versicherungsschutz sofort mit dem Tod des Versicherungsnehmers?
Nein. Der bedingungsgemäße Versicherungsschutz besteht nach dem Tod des Versicherungsnehmers bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Für wen gilt die Fortsetzung des Schutzes?
Sie gilt für den mitversicherten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und/oder für unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder des Versicherungsnehmers.
Wie wird eine der genannten Personen selbst Versicherungsnehmer?
Wird die nächste Beitragsrechnung durch eine der vorgenannten Personen eingelöst, so wird diese Versicherungsnehmer.
Bis wann läuft der Schutz nach dem Todesfall weiter?
Der Versicherungsschutz besteht bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.