In der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse besteht im Tarif Einfach Gut Versicherungsschutz bis zur Höhe der titulierten Forderung. Erfahren Sie, wie die Entschädigungsleistung je Versicherungsfall begrenzt ist und welche Rechte dem schadensersatzpflichtigen Dritten aus dem Vertrag zustehen.
Für den Umfang der Forderungsausfalldeckung gilt im Tarif Einfach Gut Folgendes:
- Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
- Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
- Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
Was bedeutet das konkret?
Die Forderungsausfalldeckung greift bis zur Höhe der gerichtlich festgestellten (titulierten) Forderung. Wie viel der Versicherer in einem Schadenfall höchstens zahlt, richtet sich nach den im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssummen – auch dann, wenn mehrere Personen entschädigungspflichtig sind. Ansprüche gegen den Versicherer kann nur der Versicherungsnehmer geltend machen, nicht der schadensersatzpflichtige Dritte.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
Wodurch ist die Entschädigungsleistung begrenzt?
Die Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Gilt die Begrenzung auch bei mehreren entschädigungspflichtigen Personen?
Ja. Die Begrenzung auf die vereinbarten Versicherungssummen gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Hat der schadensersatzpflichtige Dritte Rechte aus dem Vertrag?
Nein. Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025