Die Umweltschadenversicherung der Haftpflichtkasse sichert auch nach dem Ende des Vertrags noch Umweltschäden ab, die während der Vertragslaufzeit eingetreten, aber noch nicht festgestellt waren – und zwar für drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses im Rahmen der unverbrauchten Versicherungssumme.
In der Umweltschadenversicherung der Haftpflichtkasse gelten die folgenden Bestimmungen zur Nachhaftung:
- Endet das Versicherungsverhältnis wegen des vollständigen oder dauernden Wegfalls des versicherten Risikos oder durch Kündigung des Versicherers oder des Versicherungsnehmers, so besteht der Versicherungsschutz für solche Umweltschäden weiter, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, aber zum Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses noch nicht festgestellt waren, mit folgender Maßgabe:
- Der Versicherungsschutz gilt für die Dauer von 3 Jahren vom Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses an gerechnet.
- Der Versicherungsschutz besteht für die gesamte Nachhaftungszeit im Rahmen des bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses geltenden Versicherungsumfangs, und zwar in Höhe des unverbrauchten Teils der Versicherungssumme des Versicherungsjahres, in dem das Versicherungsverhältnis endet.
- Die Regelung der Ziff. 12.1 gilt für den Fall entsprechend, dass während der Laufzeit des Versicherungsverhältnisses ein versichertes Risiko teilweise wegfällt, mit der Maßgabe, dass auf den Zeitpunkt des Wegfalls des versicherten Risikos abzustellen ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn der Vertrag endet – etwa weil das versicherte Risiko wegfällt oder gekündigt wird – bleiben Sie für eine Übergangszeit geschützt. Erfasst sind Umweltschäden, die noch während der Vertragslaufzeit entstanden sind, aber erst später erkannt werden. Dieser Nachschutz läuft drei Jahre und richtet sich nach dem zuletzt geltenden Versicherungsumfang sowie der noch nicht verbrauchten Versicherungssumme. Fällt ein Risiko nur teilweise weg, gilt Entsprechendes ab diesem Zeitpunkt.
Häufige Fragen
Wie lange gilt die Nachhaftung?
Der Versicherungsschutz gilt für die Dauer von 3 Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses an.
Welche Umweltschäden sind nach Vertragsende noch versichert?
Versichert bleiben Umweltschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, zum Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses aber noch nicht festgestellt waren.
In welcher Höhe besteht der Nachhaftungsschutz?
Der Schutz besteht für die gesamte Nachhaftungszeit im Rahmen des bei Beendigung geltenden Versicherungsumfangs, und zwar in Höhe des unverbrauchten Teils der Versicherungssumme des Versicherungsjahres, in dem das Versicherungsverhältnis endet.
Was gilt bei einem teilweisen Wegfall des Risikos?
Fällt während der Laufzeit ein versichertes Risiko teilweise weg, gilt die Regelung entsprechend, wobei auf den Zeitpunkt des Wegfalls des versicherten Risikos abzustellen ist.
In welchen Fällen greift die Nachhaftung?
Die Nachhaftung greift, wenn das Versicherungsverhältnis wegen des vollständigen oder dauernden Wegfalls des versicherten Risikos oder durch Kündigung des Versicherers oder des Versicherungsnehmers endet.