In der Umweltschadenversicherung der Haftpflichtkasse erlischt der Versicherungsschutz für versicherte Risiken, wenn diese vollständig und dauerhaft wegfallen. Was in diesem Fall mit dem Beitrag geschieht und bis zu welchem Zeitpunkt dem Versicherer der Beitrag zusteht, erfahren Sie hier.
Für den Wegfall des versicherten Risikos gelten die folgenden Bestimmungen:
- Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, so erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken.
- Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Fällt ein versichertes Risiko endgültig und komplett weg, endet der Versicherungsschutz automatisch für genau dieses Risiko. Der Versicherer darf den Beitrag jedoch noch bis zu dem Zeitpunkt berechnen, an dem er vom Wegfall erfährt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht die verbindlichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ein versichertes Risiko wegfällt?
Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken.
Muss der Wegfall vollständig und dauerhaft sein?
Ja, die Regelung greift, wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen.
Welcher Beitrag steht dem Versicherer beim Wegfall zu?
Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Bis wann wird der Beitrag berechnet?
Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.