Wer sein Fahrrad in der Hausratversicherung Einfach Besser der Haftpflichtkasse als Reisegepäck bei einer Annahmestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels aufgibt, ist gegen Beschädigungen abgesichert. So bleibt das Rad auch unterwegs geschützt.
In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Besser folgendes für Beschädigung von Fahrrädern in öffentlichen Verkehrsmitteln:
Beschädigungen an Fahrrädern, die als Reisegepäck bei Annahmestellen eines öffentlichen Verkehrsmittels aufgegeben wurden, sind mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihr Fahrrad auf einer Reise bei einer offiziellen Annahmestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels als Reisegepäck abgeben, ist es gegen Beschädigungen abgesichert. Der Schutz greift also in der Situation, in der das Rad in fremde Obhut übergeben und als Gepäck transportiert wird.
Häufige Fragen
Sind Beschädigungen an aufgegebenen Fahrrädern mitversichert?
Ja. Beschädigungen an Fahrrädern, die als Reisegepäck bei Annahmestellen eines öffentlichen Verkehrsmittels aufgegeben wurden, sind mitversichert.
In welchem Tarif gilt dieser Schutz?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Besser.
Wann gilt das Fahrrad als aufgegeben?
Das Fahrrad muss als Reisegepäck bei einer Annahmestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels aufgegeben worden sein.
Gilt der Schutz auch in anderen Situationen?
Das hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab. Diese Regelung bezieht sich ausdrücklich auf Beschädigungen an Fahrrädern, die als Reisegepäck bei Annahmestellen eines öffentlichen Verkehrsmittels aufgegeben wurden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025