Wer bei der Haftpflichtkasse eine Hausratversicherung im Tarif Einfach Besser abschließt, profitiert vom Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit – der Versicherer kürzt die Leistung also nicht, wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde.
Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit:
Abweichend von § 34 Nr. 1 b) VHB 2016 verzichtet der Versicherer auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich kann ein Versicherer seine Leistung kürzen, wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. Im Tarif Einfach Besser verzichtet die Haftpflichtkasse auf diese Einrede. Das bedeutet als unverbindliche Lesehilfe: Auch bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden bleibt der Versicherungsschutz erhalten, abweichend von der Regelung in § 34 Nr. 1 b) VHB 2016.
Häufige Fragen
Was bedeutet der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit?
Der Versicherer verzichtet abweichend von § 34 Nr. 1 b) VHB 2016 darauf, sich auf grobe Fahrlässigkeit zu berufen.
In welchem Tarif gilt dieser Verzicht?
Er gilt in der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Besser.
Von welcher Regelung weicht dieser Verzicht ab?
Der Verzicht erfolgt abweichend von § 34 Nr. 1 b) VHB 2016.
Aus welcher Dokumentenversion stammt diese Regelung?
Die Regelung stammt aus der Dokumentenversion mit dem Veröffentlichungsjahr 2025.