In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs abgesichert. Erfahren Sie, wie diese Gefahren definiert sind, welche Grenzen etwa bei Überspannungsschäden gelten und welche Schäden ausgeschlossen bleiben.
Versicherte Gefahren und Schäden:
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
- a) Brand,
- b) Blitzschlag,
- c) Explosion, Implosion,
- d) Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung
zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Brand:
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Blitzschlag:
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind bis 5 Prozent der Versicherungssumme versichert. Darüber hinaus nur, wenn an Sachen auf dem Versicherungsgrundstück durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind.
Explosion:
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion:
Implosion ist ein plötzlicher unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
Nicht versicherte Schäden:
Nicht versichert sind
- a) ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Erdbeben,
- b) Sengschäden,
- c) Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen.
Die Ausschlüsse gemäß Nr. 6 b) und 6 c) gelten nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens gemäß Nr. 1 sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Werden Ihre versicherten Sachen durch Feuer, einen Blitzeinschlag, eine Explosion, eine Implosion oder durch den Absturz eines Flugzeugs beschädigt oder zerstört, leistet die Versicherung Entschädigung. Für jede dieser Gefahren gibt es eine genaue Definition, die festlegt, wann ein Ereignis als versicherter Schaden gilt. Zusätzlich sind einige Fälle – etwa Erdbeben oder Sengschäden – vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind abgedeckt?
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung.
Sind Überspannungsschäden durch Blitzschlag versichert?
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind bis 5 Prozent der Versicherungssumme versichert. Darüber hinaus nur, wenn an Sachen auf dem Versicherungsgrundstück durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind.
Was gilt als Brand im Sinne der Bedingungen?
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden durch Erdbeben (ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen), Sengschäden sowie bestimmte Schäden an Verbrennungskraftmaschinen und an Schaltorganen von elektrischen Schaltern. Die Ausschlüsse für Sengschäden und die genannten Maschinenschäden gelten jedoch nicht, soweit diese Schäden Folge eines versicherten Sachschadens sind.
Wann liegt eine Explosion eines Behälters vor?
Eine Explosion eines Behälters liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, ist ein Zerreißen der Wandung nicht erforderlich.