Bei der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse werden noch offene Raten sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit einer Rate in Verzug gerät – zudem kann der Versicherer künftig eine jährliche Zahlungsweise verlangen. Was das für vereinbarte Teilzahlungen bedeutet, erfahren Sie hier.
Teilzahlung und Folgen bei Verzug:
- Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate im Verzug ist.
- Ferner kann der Versicherer für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren Jahresbeitrag in Raten zahlen und eine Rate nicht rechtzeitig begleichen, werden alle noch offenen Raten auf einen Schlag fällig. Zusätzlich darf der Versicherer verlangen, dass Sie künftig nur noch einmal im Jahr zahlen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich mit einer Rate in Verzug bin?
Die noch ausstehenden Raten des Jahresbeitrags werden sofort fällig.
Kann der Versicherer die Zahlungsweise ändern?
Ja, der Versicherer kann für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.
Für wen gilt diese Regelung zur Teilzahlung?
Sie gilt, wenn die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart ist.
Werden bei Verzug nur die überfällige Rate oder alle Raten fällig?
Bei Verzug mit einer Rate werden die noch ausstehenden Raten insgesamt sofort fällig.