In der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag im Tarif Zusatzbaustein JurCyber Privat nach drei Jahren nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches – und die Hemmung der Verjährung greift, sobald ein Anspruch beim Versicherer angemeldet wurde.
Für die gesetzliche Verjährung gilt im Tarif Zusatzbaustein JurCyber Privat der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse folgendes:
- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach Ablauf von drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Hat die versicherte Person einen Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag bleiben nicht unbegrenzt bestehen: Nach drei Jahren tritt Verjährung ein, wobei sich die Berechnung dieser Frist nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches richtet. Melden Sie einen Anspruch beim Versicherer an, läuft die Frist während der Bearbeitung nicht weiter – sie ist so lange gehemmt, bis Ihnen die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.
Häufige Fragen
Nach welcher Frist verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach Ablauf von drei Jahren.
Wonach richtet sich die Berechnung der Verjährungsfrist?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch anmelde?
Hat die versicherte Person einen Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung von der Anmeldung an gehemmt.
Bis wann dauert die Hemmung der Verjährung an?
Die Hemmung dauert bis zu dem Zeitpunkt an, zu dem Ihnen die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.