In der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse können Beiträge je nach Vereinbarung im Voraus gezahlt werden – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag. Erfahren Sie außerdem, wie das Versicherungsjahr definiert ist und wann das erste Versicherungsjahr verkürzt wird.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Möglich sind:
- laufende Zahlungen: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
- Einmalbeitrag
Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr.
- Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt.
- Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Sie können selbst mit der Haftpflichtkasse vereinbaren, in welchem Rhythmus Sie Ihren Beitrag im Voraus begleichen – von monatlichen Raten bis hin zu einer einmaligen Zahlung. Ein Versicherungsjahr dauert grundsätzlich ein Jahr. Startet Ihr Vertrag so, dass die Laufzeit nicht in ganze Jahre passt, ist lediglich das erste Versicherungsjahr kürzer; alle weiteren umfassen dann wieder volle Jahre.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich als laufende Zahlung oder als Einmalbeitrag.
Wann werden die Beiträge fällig?
Die Beiträge werden im Voraus gezahlt.
Wie lang ist ein Versicherungsjahr?
Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr.
Was passiert, wenn die Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren besteht?
Dann wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025