Nach einem Schadenfall in der Immobilienhaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse können Versicherungsnehmer und Versicherer das Versicherungsverhältnis kündigen – etwa nach einer Schadenersatzzahlung, einer abgelehnten Freistellung oder einer gerichtlich zugestellten Klage. Welche Fristen dabei gelten und wann die Kündigung wirksam wird, erfahren Sie hier.
Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn:
- vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung geleistet wurde,
- der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Kündigung durch den Versicherungsnehmer:
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Kündigung durch den Versicherer:
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schadenfall haben beide Seiten – Sie als Versicherungsnehmer und der Versicherer – die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden. Das gilt zum Beispiel, wenn eine Zahlung geleistet, ein Anspruch zu Unrecht abgelehnt oder eine Klage gerichtlich zugestellt wurde. Wichtig ist die Frist von einem Monat für die Kündigung. Während Ihre eigene Kündigung sofort greift, endet der Vertrag bei einer Kündigung durch den Versicherer erst einen Monat nach Zugang.
Häufige Fragen
Wann kann der Vertrag nach einem Versicherungsfall gekündigt werden?
Wenn der Versicherer eine Schadenersatzzahlung geleistet hat, den Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Ihre Kündigung wird sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Wann wird eine Kündigung durch den Versicherer wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform zugehen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024