In der Immobilienhaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten für mitversicherte Personen dieselben Bestimmungen wie für den Versicherungsnehmer selbst – mit einer Ausnahme bei der Vorsorgeversicherung. Erfahren Sie, wer die Rechte aus dem Vertrag ausüben darf und wer für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich ist.
Für mitversicherte Personen gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
- Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
- Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Sind neben dem Versicherungsnehmer noch weitere Personen mitversichert, gelten für diese grundsätzlich die gleichen Regeln des Vertrags. Nur bei der Vorsorgeversicherung gibt es eine Einschränkung, wenn ein neues Risiko allein in der Person einer mitversicherten Person entsteht. Die Rechte aus dem Vertrag kann ausschließlich der Versicherungsnehmer wahrnehmen; er trägt zusammen mit den Mitversicherten die Verantwortung dafür, dass die vertraglichen Pflichten eingehalten werden.
Häufige Fragen
Gelten für mitversicherte Personen dieselben Bestimmungen wie für den Versicherungsnehmer?
Ja. Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen entsprechend auf die Mitversicherten anzuwenden.
Gilt die Vorsorgeversicherung auch für Mitversicherte?
Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
Wer darf die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu.
Wer ist für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich?
Der Versicherungsnehmer ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.