Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag der Immobilienhaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse verjähren in drei Jahren nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Wird ein Anspruch angemeldet, ist die Verjährung bis zur Entscheidung des Versicherers in Textform gehemmt.
In der Immobilienhaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten folgende Bestimmungen zur Verjährung:
- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Vertrag haben eine begrenzte Geltungsdauer: Nach drei Jahren können sie grundsätzlich nicht mehr durchgesetzt werden, wobei sich die Berechnung dieser Frist nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln richtet. Meldet man einen Anspruch beim Versicherer an, wird der Lauf der Verjährung so lange unterbrochen, bis die Entscheidung des Versicherers schriftlich vorliegt.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Verjährungsfrist?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wonach richtet sich die Fristberechnung?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch anmelde?
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.
Bis wann bleibt die Verjährung nach der Anmeldung gehemmt?
Die Hemmung endet zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.