Wann der Schutz in der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse greift, hängt vom Zeitpunkt im Versicherungsschein und der rechtzeitigen Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags ab. Erfahren Sie, welche Rolle die Versicherungsteuer im in Rechnung gestellten Beitrag spielt und was für den Beginn des Versicherungsschutzes gilt.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von B1-3.1 zahlt.
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Der Schutz startet zu dem Datum, das in Ihrem Versicherungsschein steht – vorausgesetzt, Sie zahlen den ersten beziehungsweise einmaligen Beitrag rechtzeitig. Im Rechnungsbetrag ist dabei bereits die gesetzlich festgelegte Versicherungsteuer enthalten. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Ab wann besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig im Sinne von B1-3.1 gezahlt wird.
Welche Voraussetzung gibt es für den Beginn des Schutzes?
Voraussetzung ist die rechtzeitige Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags im Sinne von B1-3.1.
Ist die Versicherungsteuer im Beitrag enthalten?
Ja, der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Wo finde ich den Zeitpunkt für den Beginn des Versicherungsschutzes?
Der maßgebliche Zeitpunkt ist im Versicherungsschein angegeben.