Die Umweltschadenversicherung der Haftpflichtkasse prüft gesetzliche Verpflichtungen, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber Behörde oder Dritten frei. Erfahren Sie, wann Ansprüche berechtigt sind, welche Fristen gelten und welche Vollmachten der Versicherer bei Verfahren und Prozessen übernimmt.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- die Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung,
- die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme,
- die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten.
Wann Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen berechtigt sind:
Berechtigt sind Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Sanierung und Kostentragung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Anerkenntnisse oder Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Frist zur Freistellung:
Ist die Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Vollmacht des Versicherers:
Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder der Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme durch die Behörde oder einen sonstigen Dritten zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Verwaltungsverfahren oder Rechtsstreit über Sanierungs- oder Kostentragungsverpflichtungen gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer zur Verfahrens- und Prozessführung bevollmächtigt. Er führt das Verwaltungsverfahren oder den Rechtsstreit im Namen des Versicherungsnehmers.
Kosten eines Verteidigers im Strafverfahren:
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Umweltschadens/Umweltdeliktes, der/das eine unter den Versicherungsschutz fallende Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtung zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Was bedeutet das konkret?
Die Umweltschadenversicherung prüft, ob eine gesetzliche Verpflichtung besteht, wehrt unbegründete Forderungen ab und übernimmt bei berechtigten Ansprüchen die Sanierungs- und Kostentragungspflichten gegenüber Behörden oder Dritten. Der Versicherer kann dabei im Namen des Versicherungsnehmers auftreten und Verfahren oder Prozesse führen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Bestimmungen.
Häufige Fragen
Was leistet die Umweltschadenversicherung?
Sie umfasst die Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung, die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten.
Wann sind Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen berechtigt?
Dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Sanierung und Kostentragung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Binden Anerkenntnisse ohne Zustimmung des Versicherers?
Anerkenntnisse oder Vergleiche, die ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen wurden, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Innerhalb welcher Frist erfolgt die Freistellung?
Ist die Verpflichtung mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Wer trägt die Kosten eines Verteidigers im Strafverfahren?
Wird die Bestellung eines Verteidigers vom Versicherer gewünscht oder genehmigt, trägt er die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.