In der Umweltschadenversicherung der Haftpflichtkasse legen der Versicherungsschein und feste Regeln fest, wie hoch die Versicherungssumme je Versicherungsfall ist, wann mehrere Ereignisse als ein Serienschaden gelten und welchen Selbstbehalt der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall selbst trägt.
Versicherungssumme je Versicherungsfall:
- Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall: siehe Angaben im Versicherungsschein.
- Diese Versicherungssumme bildet auch die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Höchstgrenze der Leistung:
- Für den Umfang der Leistung des Versicherers bildet die angegebene Versicherungssumme die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall.
- Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungs- oder ersatzpflichtige Personen erstreckt.
- Sämtliche Kosten gemäß Ziff. 5 werden auf die Versicherungssumme angerechnet.
Serienschadenklausel:
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle durch
- dieselbe Einwirkung auf die Umwelt,
- mehrere unmittelbar auf derselben Ursache beruhende Einwirkungen auf die Umwelt,
- mehrere unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhende Einwirkung auf die Umwelt, wenn zwischen den gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, oder
- die Lieferung von Erzeugnissen mit gleichen Mängeln
gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt.
Selbstbehalt:
- Der Versicherungsnehmer hat bei jedem Versicherungsfall von den gemäß Ziff. 5 versicherten Kosten 10 Prozent, höchstens 2.500 EUR, selbst zu tragen.
- Der Versicherer ist auch in diesen Fällen zur Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung und zur Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme verpflichtet.
Scheitern der Anspruchserledigung:
Falls die von dem Versicherer verlangte Erledigung eines Anspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat der Versicherer für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Kosten gemäß Ziff. 5 und Zinsen nicht aufzukommen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wie viel der Versicherer maximal zahlt, steht in Ihrem Versicherungsschein. Dieser Betrag gilt sowohl für jeden einzelnen Versicherungsfall als auch als Obergrenze für alle Fälle eines Versicherungsjahres. Mehrere Ereignisse, die auf derselben oder einer eng zusammenhängenden Ursache beruhen, werden als ein einziger Versicherungsfall behandelt. Von den versicherten Kosten tragen Sie bei jedem Versicherungsfall einen Teil selbst.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Höhe der Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall ergibt sich aus den Angaben in Ihrem Versicherungsschein.
Wie hoch ist mein Selbstbehalt?
Der Versicherungsnehmer trägt bei jedem Versicherungsfall von den gemäß Ziff. 5 versicherten Kosten 10 Prozent selbst, höchstens jedoch 2.500 EUR.
Was gilt, wenn mehrere Schäden auf derselben Ursache beruhen?
Mehrere Versicherungsfälle durch dieselbe Einwirkung, dieselbe oder gleiche Ursache mit innerem Zusammenhang oder die Lieferung von Erzeugnissen mit gleichen Mängeln gelten als ein Versicherungsfall. Dieser gilt zum Zeitpunkt des ersten dieser Fälle als eingetreten.
Gilt die Versicherungssumme auch bei mehreren betroffenen Personen?
Ja. Die angegebene Versicherungssumme bildet die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall, auch wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungs- oder ersatzpflichtige Personen erstreckt.
Was passiert, wenn ich eine vom Versicherer verlangte Erledigung ablehne?
Scheitert die vom Versicherer verlangte Erledigung eines Anspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers, kommt der Versicherer für den daraus entstehenden Mehraufwand an Kosten gemäß Ziff. 5 und Zinsen nicht auf.