Bei der Umweltschadenversicherung der Haftpflichtkasse gilt die Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und keine berechtigte Einziehung widersprochen wird. Wann bei einer fehlgeschlagenen Einziehung dennoch pünktlich gezahlt ist und wann der Versicherer Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens verlangen darf, erfahren Sie hier.
Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat:
Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Wenn die Einziehung vom Versicherungsnehmer zu vertreten ist:
Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie den Beitrag per Lastschrift zahlen, gilt die Zahlung als pünktlich, sobald der Betrag zum Fälligkeitstag von Ihrem Konto abgebucht werden kann und Sie einer berechtigten Abbuchung nicht widersprechen. Klappt die Abbuchung ohne Ihr Verschulden nicht, bleiben Sie pünktlich, wenn Sie nach einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers unverzüglich zahlen. Haben Sie dagegen selbst zu vertreten, dass nicht abgebucht werden kann, darf der Versicherer künftig eine Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens verlangen.
Häufige Fragen
Wann gilt die Zahlung per SEPA-Lastschrift als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht.
Was passiert, wenn die Einziehung ohne mein Verschulden scheitert?
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Was gilt, wenn ich das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen habe?
Wird der Beitrag nicht eingezogen, weil das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen wurde oder der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten hat, dass nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
Muss ich den Beitrag von selbst überweisen?
Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.