In der Immobilienhaftpflicht der Haftpflichtkasse umfasst der Versicherungsschutz die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche sowie die Freistellung von berechtigten Verpflichtungen. Erfahren Sie, wann Ansprüche berechtigt sind, wie die Prozessführung geregelt ist und welche Kosten der Versicherer trägt.
Umfang des Versicherungsschutzes:
- Prüfung der Haftpflichtfrage,
- Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche,
- Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.
Wann Schadenersatzverpflichtungen berechtigt sind:
Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Frist zur Freistellung:
Ist die Schadenersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Vollmacht zur Schadenabwicklung:
Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadenersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.
Prozessführung:
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer zur Prozessführung bevollmächtigt. Er führt den Rechtsstreit im Namen des Versicherungsnehmers auf seine Kosten.
Kosten der Strafverteidigung:
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Rechte bei Rentenzahlungen:
Erlangt der Versicherungsnehmer oder ein Mitversicherter das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so ist der Versicherer zur Ausübung dieses Rechts bevollmächtigt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Die Immobilienhaftpflicht schützt Sie in mehrfacher Hinsicht: Der Versicherer prüft zunächst, ob Sie für einen Schaden überhaupt haften. Unberechtigte Ansprüche wehrt er ab, berechtigte begleicht er für Sie. Kommt es zum Rechtsstreit, übernimmt der Versicherer die Prozessführung und trägt die Kosten. Auch bei einer eventuell notwendigen Strafverteidigung kann er die Kosten übernehmen. Wichtig: Anerkenntnisse oder Vergleiche sollten Sie nicht ohne Abstimmung mit dem Versicherer abgeben.
Häufige Fragen
Welche Leistungen umfasst der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.
Wann gilt eine Schadenersatzverpflichtung als berechtigt?
Eine Schadenersatzverpflichtung ist berechtigt, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
In welcher Frist erfolgt die Freistellung vom Anspruch?
Ist die Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Was gilt bei Anerkenntnissen oder Vergleichen ohne Zustimmung des Versicherers?
Anerkenntnisse und Vergleiche, die ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen wurden, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Wer trägt die Kosten bei einem Rechtsstreit?
Kommt es zu einem Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer zur Prozessführung bevollmächtigt. Er führt den Rechtsstreit im Namen des Versicherungsnehmers auf seine Kosten.