In der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse legt der Zusatzbaustein StrafrechtPlus Privat fest, wann sich Ihr Beitrag nach Vertragsabschluss erhöhen oder senken kann, welche Anzeigepflichten und Fristen gelten und in welchen Fällen Ihnen ein Kündigungsrecht zusteht. Erfahren Sie, wie sich veränderte Umstände auf Beitrag und Versicherungsschutz auswirken.
Höherer Beitrag bei einem Umstand, der eine höhere Gefahr absichert:
Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen höheren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt, können wir von da an diesen höheren Beitrag verlangen. Denn damit sichern wir eine höhere Gefahr ab. (Beispiel: Sie haben ein Auto bei uns versichert und schaffen sich jetzt zusätzlich ein Motorrad an.)
Wenn wir diese höhere Gefahr auch gegen einen höheren Beitrag nicht versichern können, müssen wir die Absicherung gegen diese Gefahr ausschließen. In folgenden Fällen können Sie den Versicherungs-Vertrag in Textform (das heißt per Brief, Fax oder E-Mail, aber nicht mündlich oder telefonisch) kündigen:
- Ihr Beitrag erhöht sich um mehr als zehn Prozent oder
- wir lehnen die Absicherung der höheren Gefahr ab.
In diesen Fällen können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen unsere Mitteilung zugegangen ist, ohne eine Frist kündigen. In unserer Mitteilung müssen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen. Nachdem wir von der Erhöhung der Gefahr Kenntnis erhalten haben, müssen wir unser Recht auf Beitragsänderung innerhalb eines Monats ausüben.
Niedrigerer Beitrag bei einem Umstand, der eine geringere Gefahr rechtfertigt:
Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen niedrigeren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt, können wir von da an nur noch diesen niedrigeren Beitrag verlangen. Sie müssen uns diesen Umstand innerhalb von zwei Monaten anzeigen. Wenn Sie uns nach Ablauf von zwei Monaten informieren, wird Ihr Versicherungsbeitrag erst zu dem Zeitpunkt herabgesetzt, zu dem Sie uns informiert haben.
Angaben zur Beitragsberechnung:
Wenn wir Sie auffordern, uns die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben zu machen, müssen Sie uns diese innerhalb eines Monats zuschicken. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können wir den Versicherungs-Vertrag mit einer Frist von einem Monat in Textform (das heißt per Brief, Fax, E-Mail, aber nicht mündlich oder telefonisch) kündigen. Es sei denn, Sie weisen nach, dass Sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. („Grob fahrlässiges Verhalten“ bedeutet: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.)
In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
- Sie machen innerhalb der Frist vorsätzlich falsche Angaben.
- Sie unterlassen vorsätzlich erforderliche Angaben.
- Der Versicherungsfall tritt später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein, zu dem Sie uns über die Gefahrerhöhung hätten informieren müssen.
Ihr Versicherungsschutz entfällt nicht, wenn uns die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben bereits bekannt waren.
Kürzung der Leistung bei grob fahrlässig verschwiegenen oder unrichtigen Angaben:
Wenn Sie grob fahrlässig Angaben verschwiegen oder unrichtige Angaben gemacht haben, können wir den Umfang unserer Leistungen kürzen, und zwar in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. („Grob fahrlässiges Verhalten“ bedeutet: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.)
Ausnahme: In folgenden Fällen haben Sie trotzdem Versicherungsschutz:
- Sie weisen nach, dass die Veränderung weder den Eintritt des Versicherungsfalls beeinflusst noch den Umfang unserer Leistung erhöht hat.
- Die Frist für unsere Kündigung ist abgelaufen, und wir haben nicht gekündigt.
Wann die beschriebenen Regelungen nicht angewandt werden:
Die soeben beschriebenen Regelungen werden nicht angewandt, wenn
- die Veränderung so unerheblich ist, dass diese nicht zu einer Erhöhung der Beiträge führen würde, oder
- ersichtlich ist, dass diese Veränderung mitversichert sein soll.
Risikoträger:
ROLAND Rechtsschutz-Versicherung-AG,
Deutz-Kalker-Str. 46, 50679 Köln
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich Ihre persönlichen Umstände ändern, kann sich das auf Ihren Beitrag auswirken: Steigt das abgesicherte Risiko, darf der Versicherer künftig einen höheren Beitrag verlangen; sinkt es, zahlen Sie weniger – vorausgesetzt, Sie melden die Änderung rechtzeitig. In bestimmten Fällen, etwa bei einer deutlichen Beitragserhöhung oder einer Ablehnung der Absicherung, dürfen Sie den Vertrag kündigen. Wichtig ist außerdem, angeforderte Angaben fristgerecht und korrekt zu machen, da sonst der Versicherungsschutz eingeschränkt sein oder entfallen kann.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer einen höheren Beitrag verlangen?
Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen höheren als den vereinbarten Beitrag rechtfertigt, kann der Versicherer von da an diesen höheren Beitrag verlangen, weil damit eine höhere Gefahr abgesichert wird – zum Beispiel, wenn Sie sich zusätzlich zum versicherten Auto ein Motorrad anschaffen.
Wann kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag in Textform kündigen, wenn sich Ihr Beitrag um mehr als zehn Prozent erhöht oder wenn die Absicherung der höheren Gefahr abgelehnt wird. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats möglich, nachdem Ihnen die Mitteilung zugegangen ist, und zwar ohne Frist.
Was passiert, wenn sich das Risiko verringert?
Tritt ein Umstand ein, der einen niedrigeren Beitrag rechtfertigt, verlangt der Versicherer nur noch diesen niedrigeren Beitrag. Sie müssen den Umstand innerhalb von zwei Monaten anzeigen. Melden Sie ihn später, wird der Beitrag erst ab dem Zeitpunkt Ihrer Information herabgesetzt.
Bis wann muss ich angeforderte Angaben zur Beitragsberechnung machen?
Werden Sie aufgefordert, die zur Beitragsberechnung erforderlichen Angaben zu machen, müssen Sie diese innerhalb eines Monats zuschicken. Kommen Sie dem nicht nach, kann der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen – es sei denn, Sie weisen nach, dass Sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Wann bleibt der Versicherungsschutz trotz falscher Angaben bestehen?
Bei grob fahrlässig verschwiegenen oder unrichtigen Angaben kann die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden. Sie behalten den Versicherungsschutz jedoch, wenn Sie nachweisen, dass die Veränderung weder den Versicherungsfall beeinflusst noch die Leistung erhöht hat, oder wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist und der Versicherer nicht gekündigt hat.