Nach einem Schadensfall in der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse haben Versicherungsnehmer und Versicherer ein Kündigungsrecht – etwa nach einer Schadensersatzzahlung, einer zu Unrecht abgelehnten Freistellung oder der Zustellung einer Klage. Hier erfahren Sie, welche Fristen und Formen dabei gelten und wann die Kündigung wirksam wird.
Kündigungsrecht
Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn
- vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet wurde,
- der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Versicherungsfall ein, können sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag beenden. Ein solcher Anlass ist etwa gegeben, wenn der Versicherer gezahlt hat, einen Anspruch zu Unrecht abgelehnt hat oder Ihnen eine Klage zugestellt wurde. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und innerhalb der genannten Frist beim Vertragspartner eingehen. Je nachdem, wer kündigt, wird die Kündigung zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt wirksam.
Häufige Fragen
Wann darf ich den Vertrag nach einem Schadensfall kündigen?
Ein Kündigungsrecht besteht, wenn der Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet hat, wenn der Versicherer den Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat oder wenn dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
In welcher Form und Frist muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung muss in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) erfolgen und dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Die Kündigung wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wann wird eine Kündigung durch den Versicherer wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025