Die Immobilienhaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse läuft für die im Versicherungsschein angegebene Zeit – mit klaren Regeln zur automatischen Verlängerung, zu Kündigungsfristen und zum Vertragsende. Erfahren Sie, welche Fristen bei ein-, unter- und mehrjährigen Laufzeiten gelten und wann Sie kündigen können.
Vertragsdauer: Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Je nach vereinbarter Laufzeit gelten folgende Bestimmungen:
- Vertragsdauer von mindestens einem Jahr: Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
- Vertragsdauer von weniger als einem Jahr: Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
- Vertragsdauer von mehr als drei Jahren: Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Was bedeutet das konkret?
Wie lange Ihr Vertrag läuft, steht in Ihrem Versicherungsschein. Läuft der Vertrag mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Bei sehr kurzen Laufzeiten endet der Schutz von selbst. Bei besonders langen Laufzeiten haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, bereits nach drei Jahren zu kündigen. Für Kündigungen ist jeweils die genannte Frist zu beachten.
Häufige Fragen
Wie lange läuft mein Vertrag?
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
Was passiert bei einer Laufzeit von weniger als einem Jahr?
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Kann ich einen mehrjährigen Vertrag vorzeitig kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.