Bei Meinungsverschiedenheiten in der Tierhalterhaftpflicht der Haftpflichtkasse können Versicherungsnehmer sich an die Beschwerdestelle, den Versicherungsombudsmann oder die BaFin wenden – und erfahren hier, welche Gerichte für Klagen gegen den Versicherer und gegen den Versicherungsnehmer örtlich zuständig sind.
Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer auf, kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an die Beschwerdestelle des Versicherers wenden:
Die Haftpflichtkasse VVaG
Der Vorstand
Darmstädter Str. 103
- Roßdorf
Telefon: 06154 / 601 - 0
E-Mail: info@haftpflichtkasse.de
Außerdem stehen dem Versicherungsnehmer insbesondere folgende weitere Beschwerdemöglichkeiten zu:
Versicherungsombudsmann
Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder um eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet, gilt: Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der Versicherungsnehmer an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
- Berlin
Telefon: 0800 3696000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsnehmer, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Versicherungsaufsicht
Wenn der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versicherers nicht zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten, kann er sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versicherer unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
- Bonn
Telefon: 0800 2 100 500
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: https://www.bafin.de
Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Rechtsweg
Es besteht zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Örtlich zuständiges Gericht für Klagen gegen den Versicherer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz seiner Niederlassung oder seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Verlegt jedoch der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Sitz, den Sitz seiner Niederlassung, seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem der Versicherer seinen Sitz hat.
Örtlich zuständiges Gericht für Klagen gegen Versicherungsnehmer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz, dem Sitz der Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein solcher, nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt.
Sind der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit Ihrem Versicherer nicht einer Meinung sind, haben Sie mehrere Wege: Sie können sich zunächst an die Beschwerdestelle des Versicherers wenden. Als Verbraucher können Sie zusätzlich den kostenfreien Versicherungsombudsmann anrufen oder sich an die Versicherungsaufsicht BaFin wenden – wobei die BaFin selbst keine Streitfälle verbindlich entscheidet. Auch der Gang zum Gericht steht Ihnen offen. Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich danach, ob gegen den Versicherer oder gegen den Versicherungsnehmer geklagt wird und wo die Beteiligten ihren Sitz beziehungsweise Wohnsitz haben.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich bei Meinungsverschiedenheiten zuerst wenden?
Der Versicherungsnehmer kann sich jederzeit an die Beschwerdestelle des Versicherers – Die Haftpflichtkasse VVaG, Der Vorstand, Darmstädter Str. 103, - Roßdorf – wenden.
Kostet die Beschwerde beim Versicherungsombudsmann etwas?
Nein. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Kann die BaFin meinen Streitfall entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Sie ist als Versicherungsaufsicht zuständig, wenn Sie mit der Betreuung nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten.
Welches Gericht ist für eine Klage gegen den Versicherer zuständig?
Die Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Versicherers oder seiner zuständigen Niederlassung. Zuständig ist ferner das Gericht, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz seiner Niederlassung, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Kann ich meine Beschwerde auch online einreichen?
Ja, wenn Sie den Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben. Sie können sich an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden; Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025