In der Tierhalterhaftpflicht der Haftpflichtkasse regelt der Zusatzbaustein Ausfalldeckung, wann der Rechtsschutz bei fehlenden Erfolgsaussichten abgelehnt werden kann und wie der Versicherungsnehmer über den Stichentscheid eines Rechtsanwalts eine bindende Klärung herbeiführen kann.
Für die Erfolgsaussichten und den Stichentscheid gilt im Zusatzbaustein Ausfalldeckung Folgendes:
- Soweit die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen bezüglich der Rechtslage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, kann der Versicherer den Rechtsschutz ganz oder teilweise ablehnen.
- Die Ablehnung ist dem Versicherungsnehmer unter Angabe der Gründe unverzüglich mitzuteilen, sobald der Sachverhalt genügend geklärt ist. Stimmt der Versicherungsnehmer der Auffassung der Rechtsschutz-Versicherung nicht zu, kann der Versicherungsnehmer den für ihn tätigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt auf Kosten der Rechtsschutz-Versicherung veranlassen, dieser gegenüber eine begründete Stellungnahme darüber abzugeben, dass die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, nicht mutwillig erscheint und nicht in grobem Missverständnis zu dem angestrebten Erfolg steht. Die Entscheidung des Rechtsanwalts ist für beide Teile bindend, es sei denn, dass sie offenbar von der wirklichen Sach- oder Rechtslage erheblich abweicht.
- Die Rechtsschutz-Versicherung kann dem Versicherungsnehmer eine Frist von mindestens einem Monat setzen, binnen derer der Versicherungsnehmer den Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage zu unterrichten und die Beweismittel anzugeben hat, damit dieser die Stellungnahme gemäß Absatz 2 abgeben kann. Kommt der Versicherungsnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, entfällt der Versicherungsschutz. Die Gesellschaft ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer ausdrücklich auf die mit dem Fristablauf verbundene Rechtsfolge hinzuweisen.
Risikoträger:
AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Uhlandstr. 7, 80336 München
Rechtsschutz zur Ausfalldeckung
Was bedeutet das konkret?
Sieht der Versicherer keine ausreichenden Erfolgsaussichten für Ihr Anliegen, darf er den Rechtsschutz ganz oder teilweise verweigern – muss Ihnen das aber begründet mitteilen. Sind Sie damit nicht einverstanden, können Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, der auf Kosten der Versicherung prüft und eine bindende Stellungnahme abgibt (sogenannter Stichentscheid). Damit dieser entscheiden kann, müssen Sie ihn innerhalb einer gesetzten Frist vollständig informieren.
Häufige Fragen
Wann kann der Versicherer den Rechtsschutz ablehnen?
Wenn die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen bezüglich der Rechtslage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, kann der Versicherer den Rechtsschutz ganz oder teilweise ablehnen.
Was passiert, wenn ich mit der Ablehnung nicht einverstanden bin?
Sie können den für Sie tätigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt auf Kosten der Rechtsschutz-Versicherung veranlassen, eine begründete Stellungnahme dazu abzugeben, dass die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, nicht mutwillig erscheint und nicht in grobem Missverständnis zum angestrebten Erfolg steht. Diese Entscheidung ist für beide Teile bindend, es sei denn, sie weicht offenbar erheblich von der wirklichen Sach- oder Rechtslage ab.
Welche Frist gilt für die Information des Rechtsanwalts?
Die Rechtsschutz-Versicherung kann eine Frist von mindestens einem Monat setzen, in der Sie den Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage unterrichten und die Beweismittel angeben müssen.
Was passiert, wenn ich die Frist nicht einhalte?
Kommen Sie der Verpflichtung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, entfällt der Versicherungsschutz. Die Gesellschaft ist verpflichtet, Sie ausdrücklich auf diese mit dem Fristablauf verbundene Rechtsfolge hinzuweisen.
Wer ist der Risikoträger der Ausfalldeckung?
Risikoträger ist die AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Uhlandstr. 7, 80336 München.