Mit dem Zusatzbaustein Ausfalldeckung der Haftpflichtkasse sichert die Tierhalterhaftpflicht die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen eine private Drittperson ab – von der Feststellung der Schadenverursachung über ein vollstreckbares Urteil bis zur Zwangsvollstreckung. So erfahren Sie, wann Anspruch auf Rechtsschutz besteht und wer als Dritter gilt.
Versichert ist:
- Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen Dritte, soweit es sich bei dem Dritten um eine Privatperson handelt und soweit die sich aus dem Vorwurf gegen den Dritten ergebenden Ansprüche nach Maßgabe der diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung (AVB THV Einfach Komplett) versichert wären.
Wer ist Dritter im Sinne dieser Bedingungen:
- Der Schadenverursacher oder mutmaßliche Schadenverursacher, der nicht selbst eine versicherte Person dieser Tierhalterhaftpflicht-Versicherung ist.
Gegenstand der Rechtsschutz-Versicherung ist:
- Die Feststellung der Schadenverursachung durch den Dritten.
- Die Feststellung der Schadenhöhe.
- Die Erzielung eines rechtskräftig vollstreckbaren Urteils.
- Die Vollstreckung des Urteils oder ersatzweise der Nachweis der Erfolglosigkeit der Zwangsvollstreckung durch das schriftliche Vollstreckungsprotokoll eines Gerichtsvollziehers.
Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ab dem Zeitpunkt, in dem das dem Schadenersatzanspruch zugrunde liegende Schadenereignis eingetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Ausfalldeckung hilft Ihnen, wenn Ihnen eine private Person einen Schaden zugefügt hat, für den sie haftbar wäre. Der Baustein unterstützt Sie dabei, Ihre Schadenersatzansprüche gegen diese Person durchzusetzen – von der Klärung, wer den Schaden verursacht hat und wie hoch er ist, über ein Gerichtsurteil bis hin zur Vollstreckung. Lässt sich der Anspruch trotz Vollstreckung nicht durchsetzen, dient das Vollstreckungsprotokoll eines Gerichtsvollziehers als Nachweis. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Gegen wen kann ich mit der Ausfalldeckung Ansprüche geltend machen?
Gegen Dritte, soweit es sich bei dem Dritten um eine Privatperson handelt. Voraussetzung ist, dass die sich aus dem Vorwurf gegen den Dritten ergebenden Ansprüche nach Maßgabe der AVB THV Einfach Komplett versichert wären.
Wer gilt als Dritter im Sinne dieser Bedingungen?
Dritter ist der Schadenverursacher oder mutmaßliche Schadenverursacher, der nicht selbst eine versicherte Person dieser Tierhalterhaftpflicht-Versicherung ist.
Was umfasst der Rechtsschutz im Rahmen der Ausfalldeckung?
Die Feststellung der Schadenverursachung durch den Dritten, die Feststellung der Schadenhöhe, die Erzielung eines rechtskräftig vollstreckbaren Urteils sowie die Vollstreckung des Urteils oder ersatzweise den Nachweis der Erfolglosigkeit der Zwangsvollstreckung durch das schriftliche Vollstreckungsprotokoll eines Gerichtsvollziehers.
Ab wann besteht Anspruch auf Rechtsschutz?
Der Anspruch besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ab dem Zeitpunkt, in dem das dem Schadenersatzanspruch zugrunde liegende Schadenereignis eingetreten ist.