Für Streitigkeiten rund um die Tierhalterhaftpflicht der Haftpflichtkasse bietet der Tarif Einfach Komplett einen Mediations-Rechtsschutz zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung mit einem neutralen Mediator. Der Versicherer benennt einen Mediator und trägt dessen Kosten bis zu 3.000 EUR je Verfahren, höchstens 6.000 EUR pro Kalenderjahr – alternativ ist auch ein selbst gewählter Mediator möglich.
(1) Was ist Mediation:
Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung. Dabei erarbeiten die Parteien mit Hilfe der Moderation eines neutralen Dritten, des Mediators, eine eigenverantwortliche Problemlösung.
Der Versicherer benennt dem Versicherungsnehmer einen Mediator zur Durchführung des Mediationsverfahrens in Deutschland und trägt dessen Kosten im Rahmen von Abs. 2.
(2) Kostenübernahme durch den Versicherer:
Der Versicherer trägt den auf den Versicherungsnehmer entfallenden Anteil an den Kosten des von ihm benannten Mediators für die Durchführung des Mediationsverfahrens in Deutschland:
- bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 EUR je Mediationsverfahren,
- jedoch nicht mehr als 6.000 EUR für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationsverfahren.
Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernimmt der Versicherer die Kosten anteilig im Verhältnis versicherter zu nicht versicherten Personen.
(3) Selbst ausgewählter Mediator:
Abweichend von Abs. (1) Satz 2 kann der Versicherungsnehmer den Mediator selbst auswählen. In diesem Fall erstattet der Versicherer abweichend von Abs. (2) höchstens acht Sitzungsstunden à maximal 180 EUR.
Erstattungsfähig sind nur die Kosten für einen Mediator, den alle am Mediationsverfahren beteiligten Personen schriftlich beauftragt haben. Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernimmt der Versicherer die Kosten anteilig im Verhältnis versicherter zu nicht versicherten Personen.
(4) Verantwortung für die Tätigkeit des Mediators:
Für die Tätigkeit des Mediators ist der Versicherer nicht verantwortlich.
Risikoträger:
AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Uhlandstr. 7, 80336 München
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Streit können Sie statt eines Gerichtsverfahrens eine Mediation nutzen – ein neutraler Vermittler hilft den Beteiligten, gemeinsam eine Lösung zu finden. Der Versicherer kann Ihnen einen Mediator benennen und beteiligt sich an dessen Kosten im vereinbarten Rahmen. Alternativ dürfen Sie auch selbst einen Mediator wählen, dann gelten andere Erstattungsgrenzen. Sind neben Ihnen weitere, nicht versicherte Personen beteiligt, wird die Kostenübernahme entsprechend anteilig aufgeteilt.
Häufige Fragen
Was ist eine Mediation?
Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem die Parteien mit Hilfe eines neutralen Dritten, des Mediators, eine eigenverantwortliche Problemlösung erarbeiten.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
Für einen vom Versicherer benannten Mediator werden bis zu 3.000 EUR je Mediationsverfahren getragen, jedoch nicht mehr als 6.000 EUR für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationsverfahren.
Kann ich den Mediator selbst auswählen?
Ja. In diesem Fall erstattet der Versicherer höchstens acht Sitzungsstunden à maximal 180 EUR. Erstattungsfähig sind nur die Kosten für einen Mediator, den alle Beteiligten schriftlich beauftragt haben.
Was gilt, wenn nicht versicherte Personen beteiligt sind?
Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernimmt der Versicherer die Kosten anteilig im Verhältnis versicherter zu nicht versicherten Personen.
Haftet der Versicherer für die Arbeit des Mediators?
Nein. Für die Tätigkeit des Mediators ist der Versicherer nicht verantwortlich.