Die Haftpflichtkasse bietet im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht mit dem Zusatzbaustein Ausfalldeckung einen Rechtsschutz zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Er gilt für dieselben versicherten Personen wie die Tierhalterhaftpflicht, kann nicht allein abgeschlossen werden und läuft mindestens ein Jahr mit jährlicher Verlängerung.
Grundlagen des Rechtsschutzes:
- Der Rechtsschutz für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gilt versichert.
- Versicherte Personen sind dieselben Personen, die auch versicherte Personen der Tierhalterhaftpflicht-Versicherung sind.
- Dieser Rechtsschutz kann nicht allein versichert werden. Der Abschluss oder das Bestehen dieser Tierhalterhaftpflicht-Versicherung ist unabdingbare Voraussetzung.
- Der Rechtsschutz beginnt frühestens zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt für die Dauer von mindestens einem Jahr mit jährlicher Verlängerung. Er endet spätestens mit der Aufhebung der Tierhalterhaftpflicht-Versicherung.
- Das Recht auf Kündigung steht unter Einhaltung der Frist nach (B2-1.2 AVB) sowohl dem Versicherungsnehmer als auch dem Versicherer zu.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie über die Tierhalterhaftpflicht der Haftpflichtkasse den Zusatzbaustein Ausfalldeckung abgeschlossen haben, unterstützt Sie der enthaltene Rechtsschutz dabei, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Dieser Schutz ist fest an die Tierhalterhaftpflicht gekoppelt: Er gilt für denselben Personenkreis, lässt sich nicht separat abschließen und läuft nur so lange, wie auch die Tierhalterhaftpflicht besteht. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr und verlängert sich danach jeweils um ein Jahr; sowohl Sie als auch der Versicherer können unter Einhaltung der vereinbarten Frist kündigen.
Häufige Fragen
Kann ich diesen Rechtsschutz einzeln abschließen?
Nein. Der Rechtsschutz kann nicht allein versichert werden. Der Abschluss oder das Bestehen der Tierhalterhaftpflicht-Versicherung ist unabdingbare Voraussetzung.
Wer ist über diesen Rechtsschutz versichert?
Versicherte Personen sind dieselben Personen, die auch versicherte Personen der Tierhalterhaftpflicht-Versicherung sind.
Wann beginnt und endet der Rechtsschutz?
Er beginnt frühestens zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt und läuft mindestens ein Jahr mit jährlicher Verlängerung. Er endet spätestens mit der Aufhebung der Tierhalterhaftpflicht-Versicherung.
Wofür gilt der Rechtsschutz?
Der Rechtsschutz gilt für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.
Wer kann den Vertrag kündigen?
Das Recht auf Kündigung steht unter Einhaltung der Frist nach (B2-1.2 AVB) sowohl dem Versicherungsnehmer als auch dem Versicherer zu.